Norm
StVO §2 Abs1 Z29Rechtssatz
Das Vorbeibewegen an einem wohl in der gleichen Richtung, jedoch auf einer nicht als Fahrbahn zu qualifizierenden Landfläche fahrenden Kraftfahrzeug stellt kein Überholen im Sinne des Gesetzes dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073706Dokumentnummer
JJR_19820930_OGH0002_0080OB00059_8200000_003