Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a;
Rechtssatz: Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen wurde, deren Ergebnis als Fest... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 10. November 1989 um 23.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "auf der Steininger Gemeindestraße (Str.km 1,980) aus Richtung Steyregg kommend in Fahrtrichtung Luftenberg" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Die Berufungsbehörde ging entsprechend ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 30. September 1989 um 3,00 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug "im Stadtgebiet Freistadt auf der Bahnhofstraße vom Stadtzentrum kommend bis auf Höhe der Kreuzung mit der Ginzkeystraße" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Die Berufungsbehörde g... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 4 Stammrechtssatz Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 4 Stammrechtssatz Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das Er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Oktober 1989 um 1.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, in einer Ausfertigung zusammengefaßten Bescheiden der Niederösterreichischen Landesregierung und des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. Oktober 1989 gegen 22.15 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, wobei er 1) auf der Höhe eines bestimmten Hauses der durch deutlich sichtbare Zeichen (Rotlicht einer Taschenlampe q... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden ka... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt worden ist. Die belangte Behörde nahm die Alkoholbeeinträchtigung der Beschwerdeführerin auf Grund einer Atemluftkontrolle als erwiesen an. Bei der mittels eines Gerätes im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 vorgenommenen Untersuchun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 17. August 1989 um 2.05 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Kapelln einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0122 1 Stammrechtssatz Verlangt der Beschuldigte keine Blutabnahme, obwohl sie ihm gemäß § 5 Abs 7 lit a StVO angeboten worden ist, so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 16. Dezember 1989 um ca. 22.10 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad auf einer näher bezeichneten Straßenstrecke im Gemeindegebiet von F in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand - die mittels eines Alkomaten durchgeführte Unte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 30. August 1989 um 23.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Innsbruck auf einem näher bezeichneten Straßenstück in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Der Bestrafung liegt zugrunde, daß bei einer mittels eines Gerätes im Sinne des S 5 Abs. 2a lit.b StVO beim B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Beachte Der Beschwerdefall 90/03/0224 wurde am 24.4.1991 im
gleichen Sinne erledigt. Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 4 Stammrechtssatz Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/02/0149 E 31. Oktober 1990 RS 4 Stammrechtssatz Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das Ergebnis der Untersuchung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 23. Juni 1989 um 2.10 Uhr und um 2.18 Uhr an näher beschriebenen Orten einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch zwei Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde je eine Geldstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Es ist am Bf gelegen, durch das Verlangen einer Blutabnahme und Blutalkoholmessung die behauptete Unrichtigkeit des Meßergebnisses einer vorgenommenen Atemluftprobe mit einem Gerät nach § 5 Abs 2a lit b zu belegen (Hinweis E 26.9.1990, 90/... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt (die bloß das Strafausmaß betreffende Entscheidung in Punkt 1 des Berufungsbescheides ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens): Er habe am 24. März 1988 um 03.29 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und sich im Zuge einer Amtshandlung in Wien 6, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Wurde die Atemluftprobe mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lita StVO und nicht mit einem solchen nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen, so liegt die Voraussetzung für eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes auf Verlangen des Lenkers nicht vor (§ 5 A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 22. Mai 1989 um 21.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §8;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 89/03/0242 4 Stammrechtssatz Im Verwaltungsstrafverfahren ist einem Beschuldigten die Stellung als Partei, dh als Rechtssubjekt, eingeräumt und es ist die Freiheit seiner Verantwortung zu beachten, weshalb ein Besc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Die belangte Behörde nahm die Alkoholbeeinträchtigung des Beschwerdeführers auf Grund einer Atemluftkontrolle als erwiesen an. Bei der mittels eines Gerätes im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 vorgenommen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Hat es eine Person, bei der eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2 a lit b StVO vorgenommen worden ist, unterlassen, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu veranlassen, so hat das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft gemäß § 5 Abs 2a lit b StVO als ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO durch einen Amtsarzt hat der Betreffende nach § 5 Abs 7 lit a StVO ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 13. März 1989 gegen 21.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher bezeichneten Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, welcher Fahruntüchtigkeit bewirkt habe, gelenkt habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Daß der Beschuldigte eine Unzurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Blutabnahme nicht behauptet hat und daß konkrete Hinweise für eine gegen seinen Willen erfolgte Blutabnahme nicht hervorgekommen sind, läßt nicht den zwingenden Schluß zu, daß die Blutabnahme mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt ist. ... mehr lesen...