Der Berufungswerber stand in Verdacht an einem genau bezeichneten Tatort und Tatzeitpunkt als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges das Lichtzeichen Halt Rotlicht mißachtet zu haben und sein Kraftfahrzeug nicht vor dem Schutzweg angehalten zu haben. Wegen dieser Übertretung des § 38 Abs 5 iVm § 38 Abs 1 lit b StVO wurde der Berufungswerber mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft. Der Berufungswerber erhob rechtzeitig Berufung und führte an, er habe bei grün blin... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 38 Abs 5 StVO, bei rotem Licht anzuhalten, trifft den Lenker eines Fahrzeuges dann, wenn hinsichtlich der betreffenden Verkehrslichtsignalanlage die Behörde im Sinne des § 36 Abs 1 erster. Satz bestimmt hat, daß an der betreffenden Stelle der Verkehr durch Lichtzeichen zu regeln ist (Erk. des VwGH vom 18.02.1981, Zl. 03/3031/80). Eine -Bestimmung- im Sinne des § 36 Abs 1 StVO stellt keine Verordnung im Sinne des § 43 StVO dar, weil die Anordnung, daß an... mehr lesen...
Rechtssatz: Den Beschuldigten trifft als Fahrradlenker der Vorwurf der Fahrlässigkeit dann, wenn er bei Annäherung an die Kreuzung seine Position nicht so wählte, daß er einerseits vor der, wenn auch eingeschränkt sichtbaren, Halteline anhielt, wodurch ihm ein ungehindertes Einsehen auf die für seine Fahrtrichtung maßgebliche Standsäule möglich gewesen wäre und er sich andererseits vor Einfahren in die Kreuzung nicht auf einer für seine Fahrtrichtung maßgeblichen Ampelanlage dahingehend ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Möglichkeit eines technischen Fehlers der automatischen Rotlichtüberwachungskamera ist auszuschließen, wenn die Verkehrslichtsignalanlage im Moment der fotografischen Aufnahmen jeweils rotes Licht zeigt und damit der Kontakt ausgelöst wird und nicht dann, wenn rotes Licht nicht gegeben ist (so auch Erkenntnis des VwGH vom 4.6.1987, Zl 87/02/0040). Bei dieser Sachlage ist es dann ohne Belang, wie weit der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug von der Verkehrsampel entfernt war, a... mehr lesen...
Rechtssatz: Wahrnehmungen von zwei nicht gemeinsam den Dienst versehenden Sicherheitsbeamten - ein Streifen gehender Wachebeamter und ein anderer in einem Funkstreifenwagen - machen vollen Beweis darüber, daß ein Fahrzeug bei "Rot" in die Kreuzung einfuhr. mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Lenker des Kfz mit dem Kennz W 28 am 15.9.1993 um 07.55 Uhr in Wien, M-G 1. als Wartepflichtiger durch Einbiegen das vor der Kreuzung aufgestellte Vorschriftszeichen "Halt" nicht beachtet, wodurch ein vorrangberechtigter Lenker zum unvermittelten Bremsen bzw Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde, 2. zwischen J-B und E-str mehrmals über längere Zeit optische Warnzeichen abgegeben, 2. in Höhe E-str nach... mehr lesen...
Rechtssatz: Strahlt eine automatische Verkehrslichtsignalanlage auf einer Kreuzung rotes Licht, somit "Halt", für die Verkehrsteilnehmer aus und befand sich grünes Licht beim Linksabbiegepfeil, so ist die Beschuldigte, die vorerst den mittleren Fahrstreifen, auf welchem Richtungspfeile in gerade Richtung weisen, befuhr, in der Folge sich jedoch entschloß dem grünen Linksabbiegepfeil folgend nach links abzubiegen, vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nach § 38 Abs 5 StVO exkulpiert (Eins... mehr lesen...
Rechtssatz: Jemand, der bei einer ampelgeregelten Kreuzung die Linksabbiegespur befährt und bei Rotlicht, welches für den links abbiegenden Verkehr gilt, geradeaus weiterfährt, begeht sowohl eine Übertretung des §9 Abs6 als auch eine solche des §38 Abs5 in Verbindung mit Abs7 StVO. Schlagworte Ampelgeregelte Kreuzung, Befahren der Linksabbiegespur zum Zwecke des Geradeausfahrens bei Rotlicht mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf bei einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO 1960 ist, daß der Lenker eines Kraftfahrzeuges bei rotem Licht, welches als Zeichen für "Halt" gilt, nicht angehalten hat. Die in der Verfolgungshandlung jedenfalls zu zitierenden verba legalia sind "rotes Licht gilt als Zeichen für Halt" sowie "hat der Lenker anzuhalten" (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorhalt, der Beschuldigte habe an der Tatörtlichkeit zur näher bestimmten Tatzeit als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges "das von einer Verkehrsampel ausgestrahlte rote Licht als Zeichen für "Halt" mißachtet" ... im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses entspricht nicht den Anforderungen des § 44a VStG, da daraus nicht erkennbar ist, durch welche Handlung nun der Beschuldigte konkret das von der Verkehrsampel ausgestrahlte rote Licht als Zeich... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist eine Bestrafung nach § 35 Abs 5 VStG auch dann möglich, wenn im
Spruch: des erstinstanzlichen Staferkennntnisses nicht jene Stelle bezeichnet wurde, an welcher der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte. mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom 14. Dezember 1992, Zl. 3-***-92, erkannte die Bezirkshauptmannschaft xx den Berufungswerber als Fahrzeuglenker für schuldig, am 9.12.1991, um 13,23 Uhr, im Stadtgebiet von W N, auf der H*********straße Kreuzung mit der K**********gasse, in Fahrtrichtung Norden, den Omnibus mit dem behördlichen Kennzeichen N ***.*** nicht vor der Haltelinie angehalten zu haben, obwohl die Verkehrsampel rotes Licht gezeigt hat und dies als Zeichen für "Halt" gilt. Zufolgedessen ha... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt ein Omnibuslenker in eine mit rotem Licht der Verkehrslichtsignalanlage gesperrte Kreuzung ein, dann ist bei der Strafbemessung auch zu berücksichtigen, daß er davon abgehalten werden muß, in Zukunft derartige Delikte zu begehen, nicht zuletzt deswegen, weil einem Omnibusfahrer zahlreiche Personen zu Beförderung anvertraut werden und daher ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit von ihm erwartet werden muß. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verantwortung des Beschuldigten, daß er beim Linksabbiegemanöver die Haltelinie bereits zu zwei Drittel überfahren habe und er die Lichtanlage nicht mehr vollständig einsehen konnte, schlägt dann nicht durch, wenn durch eine funktionierende automatische Verkehrssicherheitsanlage mit Lichtbildern, die durch Indikationsschleifen ausgelöst werden, diese Verantwortung widerlegt wird und überdies auf der gegenüberliegenden Seite der Straße auf einer Grüninsel ein Wiederholungssi... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann sich der als Zeuge einvernommene Meldungsleger nicht mehr an den Vorfall erinnern, so ist nicht dessen aus dem Akteninhalt eruierbaren gegenteiligen Angaben, sondern gemäß § 51i VStG jenen des Berufungswerbers zu folgen, wenn diese glaubwürdig erscheinen. Stattgabe. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 20. August 1991, Zl xx, eine Geldstrafe von S 1.000,-- wegen Übertretung des §38 Abs5 der Straßenverkehrsordnung 1960 verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 7. Juni 1991 um 09,49 Uhr in S D-Straße Kreuzung Pstraße (Gemeindestraße - LHS xx) in Richtung Süden, sein Fahrzeug mit dem Kennzeichen N xx als Fahrzeuglenker nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel rotes Licht gez... mehr lesen...
Rechtssatz: Verlassen der Kreuzung bei "Rotlicht" stellt keine Übertretung im Sinne des §38 Abs.5 StVO dar; sich widersprechende aber gleichermaßen glaubwürdige Aussagen des Meldungslegers und des Beschuldigten; in dubio pr reo. Die Berufungswerberin wurde im Zuge ihres Rechtsabbiegemanövers, welches sie noch bei Grünlicht der Ampelanlage eingeleitet hatte, durch einen anderen KFZ-Lenker behindert. So konnte sie das Abbiegemanöver erst nach Umschalten der Ampel auf "Rot" beenden. Der Bew... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bekämpft in seinem Rechtsmittel zu den Punkten 1) und 2) lediglich die Strafhöhe. Gemäß § 19 Abs 1 VStG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe stets das Ausmaß der mit der Tat verbundenen Schädigung oder Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient, und der Umstand, inwieweit die Tat sonst nachteilige Folgen nach sich gezogen hat. Bei der vorstehenden Berufungsentscheidung war davon auszugehen, daß der im Gesetz vorgesehene Straf... mehr lesen...
Rechtssatz: § 1 Abs 1 Meldegesetz bestimmt: "Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu melden." Eine Unterkunft wird überall dort anzunehmen sein, wo Räume von einer oder mehreren Personen zur Befriedigung eines, wenn auch nur vorübergehenden Wohnbedürfnisses (nämlich sich darin aufzuhalten, dort zu nächtigen, seine Sachen zu verwahren und hievon andere grundsätzlich auszu... mehr lesen...
Begründung: Die Berufung richtet sich gegen die gesamte Bestrafung in den Punkten 1, 5, 6 und 10; in den übrigen Punkten des Straferkenntnisses nur gegen die Strafhöhe. zu Punkt 1) a) Dem
Spruch: des Straferkenntnisses ermangelt es an wesentlichen Tatbestandsmerkmalen (hier: ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren), b) weiters ist die Tatzeit für die Zeitpunktbezogene Übertretung mit einem Zeitraum ungenau angegeben (was für sich allein noch keine Rechtswidrigkeit bewirkt hätte) c) der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Übertretungen während der Nachtzeit (dadurch trotz künstlicher Beleuchtung eingeschränkte Sichtverhältnisse), im dicht verbauten Gebiet (dadurch erhöhte Lärmbelästigung der Anrainer), auf Straßen mit Schienen (dadurch verringerte Bodenhaftung und erhöhte Unfallgefahr), auf einer Strecke mit zahlreichen weder durch Armnoch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen (dadurch erhöhte Gefahr des Querverkehrs) und in teilweise beidseitig verparkten Straßenzügen (dadurch eingeschränkte Seite... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion xx hat Ihnen mit dem Straferkenntnis vom 2. Juli 1991, xx, zur Last gelegt, daß Sie als Lenker einer Zugmaschine samt Anhänger (KZ xx) am 4. Februar 1991 um 10,15 Uhr in xx auf dem xx in Fahrtrichtung Norden bei der Kreuzung mit der Einfahrt zur xx bzw xx trotz Rotlichtes der dort befindlichen Verkehrslichtsignalanlage nicht vor der Haltelinie angehalten hätten. Aus diesem Grund hat die Behörde gemäß §38 Abs5 iVm §38 Abs1 lita und §99 Abs3 lita StVO 1960 über Sie... mehr lesen...
Rechtssatz: An Kreuzung wurde trotz Rotlicht nicht vor der Haltelinie angehalten. Strafe: S 1.200,-- (48 Stunden). Da die verhängte Strafe im untersten Bereich des vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmens (S 10.000,--, 2 Wochen) liegt und kein Milderungsgrund vorliegt (der Milderungsgrund der verwaltungsrechtlichen Unbescholtenheit liegt bei einer vorgemerkten Ermahnung nicht vor), können auch die allseitigen Verhältnisse (Landwirt, 40 ha Wirtschaftsfläche, sorgepflichtig für Gattin und 3 Ki... mehr lesen...