Strahlt eine automatische Verkehrslichtsignalanlage auf einer Kreuzung rotes Licht, somit "Halt", für die Verkehrsteilnehmer aus und befand sich grünes Licht beim Linksabbiegepfeil, so ist die Beschuldigte, die vorerst den mittleren Fahrstreifen, auf welchem Richtungspfeile in gerade Richtung weisen, befuhr, in der Folge sich jedoch entschloß dem grünen Linksabbiegepfeil folgend nach links abzubiegen, vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nach § 38 Abs 5 StVO exkulpiert (Einstellung des Verfahrens).