IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Einzelrichter Mag. Dullnig über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 02.08.2023, Zl. ***, betreffend eine Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 20.10.2023 und 14.08.2024, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.08.2024 Norm: StVO 1960 §20 Abs2 StVO 1960 §99 Abs2d StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 § 20 gültig von 22.07.1998 bis 30.06.2005 zuletzt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.08.2024 Norm: StVO 1960 §20 Abs2 StVO 1960 §99 Abs2d StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 § 20 gültig von 22.07.1998 bis 30.06.2005 zuletzt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 30. März 2022, Zl. ***, betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird hinsich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Robert Dullnig als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 07. September 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.10.2022 Norm: StVO 1960 §20 Abs2 StVO 1960 §52 Z10 lita StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 § 20 gültig von 22.07.1998 bis 30.06.2005 zule... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 28. April 2021 Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG insofern stattgegeben, als die von der Behörde festgesetzte Ge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A, geb. ***, wohnhaft in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15.04.2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 und dem Kraftfahrzeuggesetz 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wir abgewiesen und das angefocht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) erkennt durch Dr. Klaus Vazulka als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 1.3.2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.05.2021 Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG 1991 §25 Abs2VStG 1991 §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren ist der wahre Sachverhalt durch Aufnahme der nötigen Beweise zu ermitteln (vgl VwGH Ro 2014/17/0121). Darüber hinaus besteht neben der Durchführung aller zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Beweise auch die Pflicht, auf das Parteivorbringen, soweit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.05.2021 Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG 1991 §25 Abs2VStG 1991 §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes sind auch die einen Beschuldigten entlastenden Umstände zu berücksichtigen (vgl VwGH 2005/11/0094, mwH und Ra 2018/17/0048). Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Radarmessge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Anton Gibisch als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 11.02.2021, Zl. ***, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 50 Verwa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.04.2021 Norm: StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §99 Abs3VStG 1950 §22
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt liegt vor, wenn eine Reihe von Einzelhandlungen von einem einheitlichen Willensentschluss umfasst sind und wegen der Gleichartigkeit ihrer Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs zu einer Einheit zusammentreten. [... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 29. Oktober 2018, Zl. ***, betreffend Abweisung des Wiederaufnahmeantrages des Strafverfahrens ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG keine Folge gegeben und diese abgewiesen.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AVG 1991 §69 Abs1 Z2AVG 1991 §69 Abs2VStG 1991 §24StVO 1960 §20 Abs2
Rechtssatz: „Sache“ des Beschwerdeverfahrens ist nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat. Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Wiederaufnahme; neue Tatsache; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AVG 1991 §69 Abs1 Z2AVG 1991 §69 Abs2VStG 1991 §24StVO 1960 §20 Abs2
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 69 Abs 1 Z 2 AVG setzt voraus, dass Tatsachen (Beweismittel) hervorkommen, die schon vor Erlassung des […] abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind. Es ist zwar notwendig, aber nicht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AVG 1991 §69 Abs1 Z2AVG 1991 §69 Abs2VStG 1991 §24StVO 1960 §20 Abs2
Rechtssatz: Jegliches Verschulden, das die Partei an der Unterlassung ihrer Geltendmachung trifft, auch leichte Fahrlässigkeit, schließt den Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus. Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Verfa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AVG 1991 §69 Abs1 Z2AVG 1991 §69 Abs2VStG 1991 §24StVO 1960 §20 Abs2
Rechtssatz: Die neu hervorgekommenen Tatsachen (Beweismittel) müssen entscheidungsrelevante Umstände derart betreffen, dass sie, wären sie seinerzeit berücksichtigt worden, voraussichtlich zu einer anderen als der tatsächlich getroffenen Entscheidung geführt hätten. Für die Bewilligung oder ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AVG 1991 §69 Abs1 Z2AVG 1991 §69 Abs2VStG 1991 §24StVO 1960 §20 Abs2
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei in einem Ermittlungsverfahren oder die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels im Wege über die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu sanieren (vgl VwGH 2012/03/0165). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen 1. das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 15. Jänner 2018, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) und dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), sowie 2. den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 2. Mai 2018, Zl. ***... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13. März 2018, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.06.2018 Norm: StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10aVwGVG 2014 §50
Rechtssatz: Durch eine Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 und durch das Überschreiten einer durch Gebotszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit nach § 52 lit. a Z 10a StVO 1960 werden verschiedene selbständige Delikte gesetzt, die auch getrennt zu bestrafen sind (VwGH Ra 2017/02/0265 mwN). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.06.2018 Norm: StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10aVwGVG 2014 §50
Rechtssatz: Eine Änderung des Tatvorwurfes erst im Beschwerdeverfahren stellt eine unzulässige Auswechslung der Tat und eine Überschreitung der "Sache" des Verfahrens iSd § 50 VwGVG dar und übertschreitet die Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes (vgl. VwGH Ra 2016/04/0006). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des WFB, vertreten durch Dr. Hans Lehofer, Mag. Bernhard Lehofer, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20.02.2017, Zl. BNS2-V-16 81133/5, betreffend Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967) und der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), nach Durchführung einer öffentlichen mündl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: KFG 1967 §103 Abs2StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §22 Abs1StVO 1960 §99 Abs3 litg
Rechtssatz: Der objektive Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 ist erfüllt, wenn eine Lenkerauskunft des Zulassungsbesitzers nicht, nicht richtig bzw. nicht vollständig erfolgt (VwGH 2014/02/0179). Schlagworte Verkehrsrecht; ... mehr lesen...