Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. November 1988, gegen 20.45 Uhr, auf einem näher bezeichneten Abschnitt der B 1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) beim Fahren hinter einem Fahrzeug keinen solchen Abstand eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 60 km/h einen Abstand von ca. 1 m zu dem vor ihm ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0131
Rechtssatz: Es widerspricht keineswegs der allgemeinen Lebenserfahrung, daß der Lenker eines überholenden und schnelleren Fahrzeuges den Lenker eines zu überholenden Fahrzeuges beim Wiedereinordnen in den re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 3. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Jänner 1987 um 11.15 Uhr in Salzburg, Rainerstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts, als Lenker des dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich mit der Auerspergstraße den Pkw von dem der Fahrbahnmitte näher liegenden Fahrstreifen auf den rechten Fahrstreifen gelenkt, somit einen Fahrstreifenwechsel vorge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz § 11 Abs 2 StVO kennt nicht zwei voneinander verschiedene Tatbestände, nämlich einerseits das Unterbleiben der Anzeige überhaupt und anderseits die verspätete Anzeige; von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1;VwGG §42 Abs2 litc Z2;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, dass ein Kfz-Lenker in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden ist, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz § 11 Abs 2 StVO kennt nicht zwei voneinander verschiedene Tatbestände, nämlich einerseits das Unterbleiben der Anzeige überhaupt und anderseits die verspätete Anzeige; von... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0119 E 19. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Das strafbare Verhalten nach dieser Gesetzesstelle besteht in der Unterlassung des Lenkers eines Fahrzeuges, sich davon zu überzeugen, dass die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Durch Verwaltungsübertretungen nach den §§ 7 Abs 1, 9 Abs 1 und 11 Abs 1 StVO wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt; ein Kraftfahrzeuglenker, der diese Vorschriften übertritt, gefährdet die Sicherheit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §2 Abs1 Z5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Frage, welche Fahrstreifen von dem durchgeführten Fahrstreifenwechsel betroffen waren, hat weder für die hinreichende Angabe des Tatortes noch für die Annahme der (mit jedem Fahrstreifenwechsel verbundenen) Verwirklichung der Tatbestände des § 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §15 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Umstandswörter, welche ausschließlich Angaben der Zeit bezeichnen, (wie zB "dann", "danach", "sodann", "nach", "vor") sind an sich, ohne das Hinzutreten von ergänzenden Feststellungen im jeweiligen Beschwerdefall nicht geeignet, üb... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;
Rechtssatz: Ein bloßer "Blick auf die Seite" darf nicht mit der Erfüllung der sich aus § 11 Abs 1 StVO 1960 ergebenden Forderung gleichgesetzt werden, derzufolge sich der Fahrzeuglenker zu überzeugen hat, dass der Fahrstreifenwechsel ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz § 11 Abs 2 StVO kennt nicht zwei voneinander verschiedene Tatbestände, nämlich einerseits das Unterbleiben der Anzeige überhaupt und anderseits die verspätete Anzeige; von... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs5;StVO 1960 §19 Abs1;
Rechtssatz: Verengen sich zwei Fahrstreifen gleichmäßig auf einen, so kann von einem Fahrstreifenwechsel iSd § 11 Abs 1 StVO keine Rede sein. Vielmehr wird mangels ausdrücklicher Regelung einer solchen Verkehrslage die Regel des § 19 Abs 1 StVO darauf anzuwenden sein. Daraus folgt, dass der auf dem linken Fahrstreif... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §18 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0307 E 20. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tatortumschreibung "in Wien .... auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße" ist bei den Delikten nach § 11 Abs 1 und 18 Abs 1 StVO im Sinne des § 44a lit a VStG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 11 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 20. November 1984 um ca. 7.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen und der Type nach bestimmten Pkws auf der Inntalautobahn A-12 im Gemeindegebiet von Innsbruck bei km 80 in westliche Richtung fahrend ohne sich entsprechend ausreichend und gewissenhaft davon zu überzeugen, ob ein Fahrstreifenwechsel ohne Gefährdung oder... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3AVG §51StVO 1960 §11 Abs1VStG §24VStG §40 Abs1VStG §40 Abs2
Rechtssatz: Da der Besch im Verwaltungsstrafverfahren von der ihm eingeräumten Möglichkeit, sich schriftlich zu rechtfertigen, Gebrauch machte und eine persönliche Einvernahme des Besch im Verwaltungsstrafverfahren nicht zwingend vorgesehen ist, handelte die Behörde nicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 litc;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0109/70 E 24. März 1971 VwSlg 7996 A/1971 RS 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand nach § 16 Abs 1 lit c StVO 1960 ist kein Sondertatbestand des § 11 Abs 1 StVO 1960, sodaß eine Bestrafung nach beiden Tatbeständen wegen einer Tat möglich ist. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 28. Februar 1984 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die im wesentlichen gleich lautende Strafverfügung vom 6. Oktober 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - der Verwaltungsübertretungen zu 1.) nach § 11 Abs. 2 StVO 1960 und zu 2.) nach § 11 Abs. 1 leg. cit. Schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. Juli 1983 um 13.15 Uhr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Jänner 1984 um 16.30 Uhr „in Wien 10., bzw. in Wien 11.“, auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1. nicht stets einen solchen Abstand zum nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Geschwindigkeit von 70 ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §18 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung "in Wien .... auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße" ist bei den Delikten nach § 11 Abs 1 und 18 Abs 1 StVO im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 unzureichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...