Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/02/0131Rechtssatz
Es widerspricht keineswegs der allgemeinen Lebenserfahrung, daß der Lenker eines überholenden und schnelleren Fahrzeuges den Lenker eines zu überholenden Fahrzeuges beim Wiedereinordnen in den rechten Fahrstreifen behindern kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn ersterer diesen Fahrstreifenwechsel im Zuge des Überholvorganges zu früh vornimmt.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020221.X05Im RIS seit
12.06.2001