Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber Dr.Christian Kleemann und Robert Letz in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Justine K*****, vertreten durch Dr.Heinz Kallan, Rechtsanwalt in Graz, wid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Strimitzer und Dr. Merth (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Theresia D*****, vertreten durch Dr. Emil Schreiner, Rechtsanwalt in Eisen... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 38.ASVGNov §292 Abs8BSVG idF 6.BSVGNov BGBl 1982/649 §140 Abs7GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Gegen eine Pauschalanrechnung von Einkünften aus der Übergabe landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe unabhängig von der Vereinbarung eines Ausgedinges bzw der Höhe eines vereinbarten Ausgedinges bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes des Art 7 B-VG. Der OGH stellt beim ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Gattin verpachteten die ihnen je zur Hälfte gehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften im Ausmaß von 15,20 ha, für die zum 1.1.1980 ein Einheitswert von 49.000 S festgestellt war, am 1.9.1978 an ihren Sohn. Seit 1.9.1978 bezieht der Kläger von der beklagten Partei eine Alterspension, zu der unter Berücksichtigung der Anrechnung gemäß § 140 Abs 7 BSVG eine Ausgleichszulage gewährt wird. Am 13.1.1984 kauften der Kläger und seine Ehegattin eine forst... mehr lesen...
Begründung: Der am 9.5.1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei aufgrund des Bescheides vom 29.7.1986 ab 1.6.1986 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 122 BSVG. Eine Ausgleichszulage wurde bis 31.12.1989 mit der
Begründung: nicht gewährt, daß die Summe aus Pension und gemäß § 140 Abs 7 BSVG anzurechnenden Einkünften den Richtsatz übersteige. Mit Bescheid vom 13.2.1990 gewährte die beklagte Partei dem Kläger eine Ausgleichszulage in der mon... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Alterspension, deren monatliche Höhe vom 1.1.1991 an 7.802,20 S betrug. Mit Bescheid vom 31.5.1991 stellte die beklagte Partei die Höhe der dazu gebührenden Ausgleichszulage vom 1.1.1991 an mit monatlich 419,10 S fest. Dabei legte sie ein monatliches Nettoeinkommen aus einem forstwirtschaftlichen Betrieb von 378,70 S zugrunde. Mit der rechtzeitigen Klage begehrt der Kläger die Ausgleichszulage im gesetzlichen Ausmaß "o... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8B-VG Art7GSVG §149 Abs7GSVG §149 Abs8
Rechtssatz: Der OGH ist der Ansicht, daß § 149 Abs 7 GSVG idF der 16. und 17. GSVGNov und Abs 8 leg cit idF der 16. GSVGNov verfassungswidrig sind; diesbezüglicher Antrag auf Aufhebung beim VfGH (mit ausführlicher
Begründung: ). Mit Erk des VfGH vom 10.12.1993, G 60/92 ua Antrag abgewiesen. Entscheidungstexte 10 ObS 212/91 Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1.2.1978 eine Witwenpension. Deren monatliche Höhe betrug vom 1.1.1990 an 3.440,10 S. Dazu erhielt die Klägerin die Ausgleichszulage bzw vom 1.1.1990 an einen monatlichen Vorschuß von 1.761,90 S. Mit Bescheid vom 19.2.1990 stellte die beklagte Partei die Ausgleichszulage der Klägerin vom 1. bis 31.1.1990 mit monatlich 1.753,50 S und vom 1.2.1190 an mit monatlich 1.704,90 S neu fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nach... mehr lesen...
Begründung: Der am 19.10.1921 geborene Kläger bezieht seit 1.11.1981 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 122 BSVG und eine Ausgleichszulage, die jeweils unter Berücksichtigung einer Pauschale für den aufgegebenen Betrieb ermittelt wurde. Ab 1.1.1990 betrugen die Pension S 3.671,20 und die Ausgleichszulage S 1.505,80 monatlich. Am 3.4.1990 beantragte der Kläger die Erhöhung der Ausgleichszulage m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1.4.1977 eine Alterspensions samt Ausgleichszulage. Mit Bescheid vom 5.4.1990 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 1.3.1990 auf Erhöhung (Neufeststellung) der Ausgleichszulage ab, weil kein Härtefall im Sinn des § 140 Abs 8 BSVG vorliege. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrt die Klägerin eine monatliche Ausgleichszulage von brutto 3.643,50 S vom 1.3.1990 an. Die für Juni 1979 angesetzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1.1.1990 verstorbene Ehemann der Klägerin und diese waren jeweils Alleineigentümer einer Anzahl von land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörten. Mit einem Vertrag vom 17.4.1976 übergab der Ehemann der Klägerin einen Teil der Liegenschaften dem Sohn der beiden Eheleute und verpachtete ihm weitere Grundstücke. Dieser räumte als Gegenleistung für die Übergabe der Liegenschaften seinen ... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Auch der Fruchtnießer tritt in die vom Eigentümer vor Bestellung des Fruchtgenußrechtes geschlossenen Pachtverträge ein (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 8.Auflage II 155 mit Judikaturhinweisen bei FN 5). Handelt es sich aber nur um den Eintritt in den bestehenden Pachtvertrag, dann liegt schon deshalb kein Fall des § 149 Abs 7 GSVG vor, sodaß die auf die Klägerin als Fruchtgenußbere... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 15.GSVGNov §149 Abs715.GSVGNov ArtIII Abs2
Rechtssatz: Ist im Hinblick auf den Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz (vor 01.01.1990) von der Rechtslage vor der 16.GSVGNov auszugehen, sollen nach den Gesetzesmaterialien die Übergangsbestimmungen gewährleisten, daß die Begünstigungen auch auf jene Fälle ausgedehnt werden, in denen der Stichtag vor dem Inkrafttreten der Novelle liegt; dies hat nur zur Folge, daß in... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht seit 1. 4. 1961 von der beklagten SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT eine Erwerbsunfähigkeitspension. Seit 1. 12. 1980 bezieht sie überdies eine Witwenpension. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 9. 8. 1989 wurde die der Klägerin gewährte Ausgleichszulage gemäß § 153 GSVG ab 1. 1. 1989 mit monatlich S 106,50 neu festgestellt (herabgesetzt). Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Gewährung einer ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8BSVG §140 Abs7GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Wurde für die betroffenen Grundstücke ein Einheitswert festgestellt, so kommt es für die Frage der Pauschalanrechnung nicht darauf an, ob der Pensionsberechtigte zuletzt aus diesen Grundstücken einen Ertrag erzielt hat oder erzielen hätte können. Entscheidungstexte 10 ObS 281/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8BewG §25 Z1BSVG §140 Abs7GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Liegt für den Zeitpunkt, in dem der zu beurteilende Vorgang stattgefunden hat, ein nach den Vorschriften über die Bewertung landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Vermögens festgestellter Einheitswert der betroffenen Grundstücke nicht vor, so kommt eine Pauschalanrechnung nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn der Einheitswert nur gemäß § 25 Z 1 BewG nicht festges... mehr lesen...
Begründung: Die am 4. Februar 1926 geborene Klägerin wurde vor dem Jahr 1959 Miteigentümerin einer größeren Anzahl von Grundstücken. Der Großteil dieser Grundstücke war spätestens seit dem Jahr 1959 verpachtet und wurde seit dieser Zeit von der Klägerin nicht benützt und nicht bewirtschaftet. Alle diese Grundstücke wurden von den Pächtern landwirtschaftlich genutzt. Nicht verpachtet wurde das Grundstück, auf dem sich das von der Klägerin bewohnte Haus befand, ferner die anschließe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24.7.1917 geborene Kläger, ein ehemaliger Ferkelhändler, bezieht von der beklagten Partei seit dem 1.2.1975 eine Erwerbsunfähigkeitspension, die seit der Vollendung des 65. Lebensjahres als Alterspension gebührt. Dazu gewährt ihm die beklagte Partei seit dem Pensionsbeginn eine Ausgleichszulage. Schon bei deren erstmaliger Feststellung auf Grund des Pensionsantrages berücksichtigte sie pauschalierte Einkommen des Klägers und seiner im gemeinsamen Hausha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezog seit 1.1.1982 von der beklagten Partei die vorzeitige Alterspension gemäß § 131 GSVG. Seit 1.10.1984 bezieht der Kläger nach Vollendung seines 65.Lebensjahres eine Alterspension gemäß § 130 GSVG von zunächst S 3.278,40 monatlich, seit 1.1.1988 S 3.638,10 monatlich. Seit 1.1.1982 wurde dem Kläger auch die Ausgleichszulage gewährt. Mit Bescheid vom 12.2.1988 sprach die beklagte Partei aus, daß dem Kläger die Ausgleichszulage ab 1.1.1988 nicht me... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8BSVG §140 Abs7GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Da in den Sozialversicherungsgesetzen auf den Einheitswert abgestellt ist, dessen Feststellung sich nach dem BewG richtet, ist davon auszugehen, daß der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes dort nicht anders als im BewG verstanden wird. Entscheidungstexte 10 ObS 279/89 Entscheidungstext OGH 27.03.1990 10 ObS 279/8... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8BSVG §140 Abs7GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Ein im § 292 Abs 8 ASVG (§ 149 Abs 7 GSVG, § 140 Abs 7 BSVG) genannter Vorgang ist wenn er innerhalb von zehn Jahren vor dem Stichtag, am Stichtag oder nach dem Stichtag liegt, bei der Ermittlung des für den Anspruch auf Ausgleichszulage maßgebenden Einkommens unabhängig davon zu berücksichtigen, ob schon ein gleichartiger Vorgang vor dem angeführten Zeitraum stattgefunden hat. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2. Dezember 1987 setzte die beklagte Partei die Ausgleichszulage, die dem Kläger zu der ihm zum Stichtag 1. August 1985 zuerkannten vorzeitigen Alterspension im Monat zusteht, für die Zeit ab 1. August 1985 fest und sprach aus, daß der zuviel bezogene Vorschuß von 22.242,80 S gemäß § 71 GSVG mit der zu erbringenden Leistung verrechnet wird. Der Kläger begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm ab 1. August 1985 die Ausgleichszulag... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Da in Abs 7 angeordnet ist, daß der Ermittlung des Einkommens des bisherigen Eigentümers (von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen) ohne Rücksicht auf Art und Ausmaß der ausbedungenen Leistungen 21,6 Prozent des durchschnittlichen Einheitswertes der übergebenen landwirtschaftlichen Flächen zugrundegelegen ist, kommt eine Kürzung des Pauschalbetrages nicht in Betracht. Dieser ist vielmehr jedenfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht seit 1.November 1974 von der beklagten Partei eine Alterspension. Mit Übergabsvertrag vom 26./27.November 1975 übergab die Klägerin die in ihrem Hälfteeigentum stehende Liegenschaft EZ 106 KG Renetsham und einen Teil der Liegenschaft EZ 17 KG Kirchheim im Ausmaß von 3.603 m2 ihrem Sohn, wobei die Liegenschaft sowohl land- und forstwirtschaftlich als auch gewerblich genutzt war. Bis zu ihrer Pensionierung am 1.November 1974 betrieb die Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1. Februar 1987 verstorbene Ehegatte der Klägerin bezog von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension zum Stichtag 1. April 1965, die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. März 1987 eine Witwenpension. Die Ehegatten waren je zur Hälfte Eigentümer von Grundstücken im Ausmaß von zusammen etwa 4,7 ha, die der Land- und Forstwirtschaft dienten. Auf einem dieser Grundstücke befindet sich ein Haus mit einer Wohnfläche von 93,09 m2, das ... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs3 Satz2GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Wird nur ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, ist ungeachtet des Umstandes, daß darin auch ein dreißigtausend Schilling übersteigender Teil des Wohnungswertes enthalten ist, nur Abs 7 des § 149 GSVG, nicht aber auch dessen Abs 3 Satz 2 anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 34/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 15. Dezember 1986 entschied die beklagte Partei, daß dem Kläger die Ausgleichszulage ab 1. November 1984 nicht gebührt, daß der Überbezug von 17.679 S zurückgefordert und die zu Unrecht bezogene Geldleistung aufgerechnet wird. Sie begründete dies damit, daß die Ausgleichszulage wegen der Höhe des Ausgedinges laut Übergabsvertrag vom 19. Oktober 1984 weggefallen und der Überbezug durch Verletzung der Meldevorschriften entstanden sei. In der dag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. April 1981 eine Erwerbsunfähigkeitspension samt Ausgleichszulage. Mit Punkt 1. des Bescheides vom 7. Jänner 1987 entschied die beklagte Partei, daß dem Kläger die Ausgleichszulage vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1986 mit monatlich S 506,90 gebührt. Ihm und seiner Ehegattin stünden bei der Feststellung der Ausgleichszulage zu berücksichtigende Ausgedingsleistungen zu. Diesem Bescheid lag folgende Berechnung zug... mehr lesen...