Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Da in den Sozialversicherungsgesetzen auf den Einheitswert abgestellt ist, dessen Feststellung sich nach dem BewG richtet, ist davon auszugehen, daß der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes dort nicht anders als im BewG verstanden wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085399Dokumentnummer
JJR_19900327_OGH0002_010OBS00279_8900000_001