Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Liegt für den Zeitpunkt, in dem der zu beurteilende Vorgang stattgefunden hat, ein nach den Vorschriften über die Bewertung landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Vermögens festgestellter Einheitswert der betroffenen Grundstücke nicht vor, so kommt eine Pauschalanrechnung nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn der Einheitswert nur gemäß § 25 Z 1 BewG nicht festgestellt wurde, weil er geringer als zweitausend Schilling ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052959Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2013