RS OGH 1988/9/27 10ObS34/88, 10ObS134/88, 10ObS277/88, 10ObS73/90

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Norm

GSVG §149 Abs3 Satz2
GSVG §149 Abs7

Rechtssatz

Wird nur ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, ist ungeachtet des Umstandes, daß darin auch ein dreißigtausend Schilling übersteigender Teil des Wohnungswertes enthalten ist, nur Abs 7 des § 149 GSVG, nicht aber auch dessen Abs 3 Satz 2 anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086676

Dokumentnummer

JJR_19880927_OGH0002_010OBS00034_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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