Norm
GSVG §149 Abs3 Satz2Rechtssatz
Wird nur ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, ist ungeachtet des Umstandes, daß darin auch ein dreißigtausend Schilling übersteigender Teil des Wohnungswertes enthalten ist, nur Abs 7 des § 149 GSVG, nicht aber auch dessen Abs 3 Satz 2 anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086676Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_010OBS00034_8800000_003