RS OGH 1990/11/20 10ObS281/90, 10ObS374/91, 10ObS298/91, 10ObS212/91, 10ObS84/92, 10ObS2213/96f, 10O

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Norm

ASVG §292 Abs8
BSVG §140 Abs7
GSVG §149 Abs7

Rechtssatz

Wurde für die betroffenen Grundstücke ein Einheitswert festgestellt, so kommt es für die Frage der Pauschalanrechnung nicht darauf an, ob der Pensionsberechtigte zuletzt aus diesen Grundstücken einen Ertrag erzielt hat oder erzielen hätte können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085440

Dokumentnummer

JJR_19901120_OGH0002_010OBS00281_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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