Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Wurde für die betroffenen Grundstücke ein Einheitswert festgestellt, so kommt es für die Frage der Pauschalanrechnung nicht darauf an, ob der Pensionsberechtigte zuletzt aus diesen Grundstücken einen Ertrag erzielt hat oder erzielen hätte können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085440Dokumentnummer
JJR_19901120_OGH0002_010OBS00281_9000000_002