Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Der unter den Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 vorzunehmende Abzug von Verlusten aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren schmälert die für die Ermittlung der Ausgleichszulage maßgebliche Einkünfte nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 101/93 Entscheidungstext OGH 28.10.1993 10 ObS 101/93 10... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3BSVG §140 Abs3GSVG §149 Abs3ZPO §272 D
Rechtssatz: Ergeben sich im Verfahren konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der Versicherte oder Pensionist offenbar verzichtet hat, um die Leistungslast vom persönlich haftenden Schuldner auf die öffentliche Hand abzuwälzen, also rechtsmißbräuchlich gehandelt hat, dann sind damit Hilfstatsachen bewiesen, aus denen unter Zuhilfenahme der Erfahrung auf die Hauptsache geschlossen werden kann ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten seit 1.7.1987 eine Alterspension, die seit Februar 1990 4.249,80 S, seit 1.7.1990 4.292,30 S und ab 1.1.1991 4.506,90 S betrug. Die Nettopension seiner (im gemeinsamen Haushalt lebenden) Ehegattin betrug ab diesen Anfangsterminen 2.394,60 S, 2.493,40 S und 2.539,50 S. Der Kläger und seine Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer der (landwirtschaftlichen) Liegenschaft EZ 50 KG H***** deren Einheitswert 1979 20.000 S betrug und die... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Bleibt der Pensionist auch nach der Übergabe zu einem Drittel Eigentümer das Hauses, wobei ihm das ausschließliche Wohnrecht wie im bisherigen Umfang auf dieser Liegenschaft eingeräumt wird und er alle Kosten, die mit dem Wohnen im Zusammenhang stehen, selbst trägt, ist das Wohnrecht ausgleichzulagenrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 29.August 1978 übertrug die Klägerin je ein Drittel ihres bisherigen Alleineigentums an der Liegenschaft EZ 77 KG ***** ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter. Als Gegenleistung für die Übergabe wurden die Verpflichtungen der Übernehmer zur Gewährung des ausschließlichen Wohnrechtes der Klägerin wie im bisherigen Umfang im Wohnhaus auf dieser Liegenschaft, das Recht zur Benützung des Hofes, des Gartens, der Nebengebäude und der Wirtschaftsräume... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog von der beklagten Partei seit 1.7.1984 eine Erwerbsunfähigkeitspension und bezieht seit 1.10.1985 eine Alterspension, je samt Ausgleichszulage (AZ). Mit Bescheid vom 8.3.1990 entschied die beklagte Partei, daß die Ausgleichszulage vom 1.12.1984 an nicht gebühre, weil das Gesamteinkommen wegen im Exekutionsweg hereingebrachter Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Richtsatz übersteige, daß der durch Verletzung der Meldevorschriften entstandene Überbezug ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1444 DfASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Ein Pensionsberechtigter darf grundsätzlich auf Ansprüche mit Einkommenscharakter verzichten. Ein solcher Verzicht ist jedoch bei der Feststellung der Ausgleichszulage dann unbeachtlich, wenn er offenbar den Zweck hatte, den Träger der Ausgleichszulage zu schädigen. Entscheidungstexte 10 ObS 258/91 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Aus den Feststellungen des Erstgerichtes im Zusammenhalt mit dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der beklagten Partei ergibt sich: Der Kläger und seine nach wie vor mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin übergaben im in Notariatsaktsform geschlossenen Übergabsvertrag vom 2.2.1986 ihrem Sohn Eduard und dessen Ehegattin gleichteilig eine ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft, der Kläger übergab auch seinen gastwirtschaftlichen Betrieb. Die Übergeb... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Wurde das Ausgedinge nicht als Gegenleistung für die Übergabe aller Liegenschaften, sondern nur zur vollständigen Berichtigung des Übergabspreises für die nicht landwirtschaftlich, sondern zu Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken genutzte Liegenschaft vereinbart, ist das nur für die Übergabe der gemischt genutzten Liegenschaft vereinbarte Ausgedinge voll zu berücksichtigen, ohne daß es zu einer unzu... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Bei Leistungen aus einem meist mit einem bäuerlichen Übergabsvertrag verbundenen, aber auch bei einem Wohnhaus möglichen Ausgedinge, das der Versorgung (dem Unterhalt) des Übergebers und/oder naher Angehöriger dient und eine auf seine (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten des jeweiligen Eigentümers des übergebenen Gutes zu einer Einheit e... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3ASVG §292 Abs4GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Es kommt daher - abgesehen von den im letztgenannten Absatz abschließend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz L*****, der am 22.12.1990 verstorbene Ehegatte der nunmehrigen Klägerin, bezog von der beklagten Partei im Jahre 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension von 3.141,70 S monatlich samt Hilflosenzuschuß sowie vom 1.1. bis 30.6.1987 einen Ausgleichszulagenvorschuß von 3.122,40 S monatlich, vom 1.7. bis 31.12.1987 einen solchen von 3.111,40 S monatlich. Mit Bescheid vom 9.11.1989 entschied die beklagte Partei, daß 1. vom 1.1. bis 31.12.1987 keine Ausgleichsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25.4.1988 wurde dem Kläger vom 1.1.1988 an eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von mtl 4.918,60 S samt einer Ausgleichszulage (AZ) von mtl 1.235,40 S zuerkannt. Mit Bescheid vom 19.7.1991 stellte die beklagte Partei die AZ vom 1.1.1991 an mit mtl 1.682,80 S fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung auf und verrechnete den zuviel bezogenen Vorschuß von insgesamt 428,40 S mit der zu erbrin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25. Oktober 1988 erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung. Den Kaufpreis finanzierte er mit einem Bauspardarlehen. Dieses Darlehen war für das Jahr 1989 mit Schuldzinsen im Betrag von S 41.479,45 belastet. Aus einem Guthaben in der Höhe von S 191.400,-- bei derselben Bausparkassa reiften im selben Zeitraum Zinsen im Betrag von S 7.898,55 ab. Das gesamte Guthaben dieses letztgenannten Kontos wurde per 30. Juni 1990 abgebucht und auf das Darlehe... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Auch der Fruchtnießer tritt in die vom Eigentümer vor Bestellung des Fruchtgenußrechtes geschlossenen Pachtverträge ein (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 8.Auflage II 155 mit Judikaturhinweisen bei FN 5). Handelt es sich aber nur um den Eintritt in den bestehenden Pachtvertrag, dann liegt schon deshalb kein Fall des § 149 Abs 7 GSVG vor, sodaß die auf die Klägerin als Fruchtgenußbere... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht seit 1. 4. 1961 von der beklagten SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT eine Erwerbsunfähigkeitspension. Seit 1. 12. 1980 bezieht sie überdies eine Witwenpension. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 9. 8. 1989 wurde die der Klägerin gewährte Ausgleichszulage gemäß § 153 GSVG ab 1. 1. 1989 mit monatlich S 106,50 neu festgestellt (herabgesetzt). Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Gewährung einer ... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Auch Unterhaltsansprüche jeglicher Art sind Einkünfte in Geld oder Geldeswert und daher nach § 149 Abs 3 Nettoeinkommen im Sinne der Absätze 1 und 2 dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 10 ObS 130/90 Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 130/90 Veröff: SSV-NF 4/139 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. 6. 1977 eine Witwenpension. Dazu wurden ihr seither auch ein Zuschlag nach § 145 Abs 4 GSVG (idF vor der 8. GSVGNov BGBl 1983/591) und eine Ausgleichszulage gewährt. Mit Schreiben vom 13. 8. 1985 teilte die beklagte Partei der Klägerin mit, daß die Ausgleichszulage vom 1. 9. 1985 an nicht feststellbar sei und daher vorsorglich eingestellt werde. Mit Bescheid vom 9. 7. 1987 stellte die beklagte Partei fest, daß die A... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Im Ausgleichszulagenrecht hat der Gesetzgeber ausschließlich auf das Nettoeinkommen des Rentners oder Pensionisten abgestellt. Vermögenswerte, die keinen Ertrag abwerfen, werden nicht berücksichtigt und der Rentner oder Pensionist ist auch nicht gehalten, sie so einzusetzen, dass daraus Einkünfte erzielt werden. Entscheidungstexte 10 ObS 300/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin des Klägers betrieb in Strobl einen Fleisch- und Wurstimbiß. Für das Jahr 1988 ergab das Betriebsergebnis einen Reinverlust in der Höhe von 344.514,21 S. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 8.2.1988 wurde dem Kläger beginnend ab 1.11.1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im Betrag von 4.637,60 S zuzüglich Kinderzuschuß für ein Kind im Betrag von 311,60 S gewährt; die Entscheidung über den Ausgleichszulagenanspruch wurde vorbehalten. Am 22.3.1988... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: Im Sozialversicherungsrecht können nicht einfach die Regeln der EStG angewendet werden, weil letzteres in den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nur für die Bewertung der Sachbezüge (zB § 149 Abs 3 letzter Satz) vorgesehen ist und eine uneingeschränkte analoge Anwendung wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht in Betracht kommt. Dies schl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1.1.1986 eine Erwerbsunfähigkeitspension. Diese betrug ohne Kinderzuschuß im Jahre 1986 3.085,30 S monatlich und im Jahre 1987 3.202,50 S monatlich. Weil das Nettoeinkommen seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegattin aus deren Gewerbebetrieb damals noch nicht feststellbar war, gewährte die beklagte Partei dem Kläger zur Pension Vorschüsse auf die Ausgleichszulage, und zwar vom 1.1. bis 31.7.1986 4.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezog seit 1.1.1982 von der beklagten Partei die vorzeitige Alterspension gemäß § 131 GSVG. Seit 1.10.1984 bezieht der Kläger nach Vollendung seines 65.Lebensjahres eine Alterspension gemäß § 130 GSVG von zunächst S 3.278,40 monatlich, seit 1.1.1988 S 3.638,10 monatlich. Seit 1.1.1982 wurde dem Kläger auch die Ausgleichszulage gewährt. Mit Bescheid vom 12.2.1988 sprach die beklagte Partei aus, daß dem Kläger die Ausgleichszulage ab 1.1.1988 nicht me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger seit 1.5.1987 die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie betrug im Jahr 1987 3.969,70 S. Mit Bescheid vom 3.11.1987 entschied sie, daß dem Kläger zu seiner Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.5.1987 eine Ausgleichszulage nicht gebührt. Sie ging bei Erlassung dieses Bescheides davon aus, daß die Ehefrau des Klägers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert zum 1.1.1979 von 296.000 S führt. Durch die Pension... mehr lesen...