RS OGH 1993/10/28 10ObS101/93, 10ObS77/13s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1993
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Norm

ASVG §292 Abs3
GSVG §149 Abs3

Rechtssatz

Der unter den Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 vorzunehmende Abzug von Verlusten aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren schmälert die für die Ermittlung der Ausgleichszulage maßgebliche Einkünfte nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085328

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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