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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ForstG 1975 §17 Abs1;Beachte
Siehe: 84/07/0225 E 4. November 1984Rechtssatz
Der Spruch des Bescheides hat auch die in der verbotenen Rodung bestehenden Maßnahmen zu enthalten (die Tatumschreibung "unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet") wird dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG nicht gerecht.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100036.X01Im RIS seit
20.04.2006Zuletzt aktualisiert am
03.10.2008