Begründung: Das Internet schafft durch die weltweite Verbindung verschiedener Computersysteme einen virtuellen Raum, der den schnellen Informationsaustausch zwischen sämntlichen Orten dieser Gemeinschaft ermöglicht. Um an der Kommunikation in diesem Netzwerk teilnehmen zu können, benötigt jeder angeschlossene Rechner eine eindeutige Kennung. Diese erfolgt grundsätzlich durch die Zuteilung einer in binärer Form ausgedrückten Ziffernfolge nach Maßgabe des TCP/Internet-Protokolls, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichts über die Sittenwidrigkeit der Bezugnahme "wie A*****" entspricht den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur anlehnenden Werbung. Die Sittenwidrigkeit einer solchen Werbung wird darin erblickt, daß ein Unternehmer den guten Ruf eines Mitbewerbers, den dieser meist mit großem Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten erworben hat, dadurch für seine Zwecke ausbeutet, daß er versucht, die... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 C3a
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 9 UWG setzt Verwechslungsgefahr voraus. Daran fehlt es, wenn sich die beiden Erzeugnisse (Betonschalungselemente), wie im vorliegenden Fall, in Konstruktion und Aufmachung in zahlreichen Punkten unterscheiden. (Hier: Kompatibilität der Schalungselemente der Klägerin und Beklagten.) Entscheidungstexte 4 Ob 285/97h Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß das Kennzeichen T***** für Papierwachs udgl schutzfähig sei, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach auch solche Wörter, die dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, mit der Ware oder Dienstleistung, für die sie bestimmt sind, aber in keinem Zusammenhang stehen, unterscheidungskräftig sind (ÖBl 1993, 167-Teleshop mwN; ÖBl 1996, 143-Plus uva). D... mehr lesen...
Begründung: Die N***** GmbH mit dem Sitz in D***** hat die Bildmarke "Spinnrad" entwickelt und am 21.9.1984 in Deutschland registrieren lassen. Unter dieser Marke vertrieb die Markeninhaberin in Deutschland und anderen europäischen Ländern Socken, die sie beim türkischen Unternehmen C***** erzeugen ließ. 1985 schlug die Klägerin der N***** GmbH vor, in Österreich den Alleinvertrieb der Socken zu übernehmen. In der Folge wurde zwischen beiden Unternehmen eine Einkaufskooperatio... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Eintragbarkeit fremdsprachiger Wörter in das österreichische Markenregister hängt grundsätzlich davon ab, ob diese Wörter im inländischen Verkehr als ausschließlich beschreibende Angaben (§ 4 Abs 1 Z 2 MSchG) oder zur Bezeichnung bestimmter Gattungen von Waren allgemein gebräuchliche Bezeichnungen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) angesehen oder aber als Phantasiewörter aufgefaßt werden, die als unterscheidende Kennzeichen für ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Nach § 9 Abs 3 UWG wird Ausstattungsschutz gewährt, wenn das Ausstattungsmerkmal innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Unternehmens gilt. Einer der beteiligten Verkehrskreise sind Personen, die an der Ware, für die Ausstattungsschutz in Anspruch genommen wird, interessiert sein können. Entscheidungstexte 4 Ob 194/97a Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 9 Abs 3 UWG wird Ausstattungsschutz gewährt, wenn das Ausstattungsmerkmal innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Unternehmens gilt. Einer der beteiligten Verkehrskreise sind Personen, die an der Ware, für die Ausstattungsschutz in Anspruch genommen wird, interessiert sein können (ÖBl 1994, 223 - Zeitrelais mwN). Nach Paragraph 9, Absatz 3, UWG wird Ausstattungsschutz gewährt, wenn das Ausstattun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, daß der Zeitschriftentitel der Klägerin ("A la Carte") unterscheidungskräftig und daher schutzfähig ist, steht im Einklang mit den Grundsätzen der Rsp des OGH zu § 9 UWG. Demnach sind Worte, die lediglich im übertragenen Sinn auf die Merkmale der Ware oder - wie hier - auf den Themenschwerpunkt der Zeitschrift hinweisen, oft sogar besonders kennzeichenkräftig (ÖBl 1996, 143-Plus mwN; ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unterscheidungskraft haben bei Wortmarken grundsätzlich nur frei erfundene, keiner Sprache angehörende Phantasiewörter (ieS) oder solche Wörter, die zwar dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, jedoch mit der Ware (Dienstleistung), für die sie bestimmt sind, in keinem Zusammenhang stehen (Phantasiewörter iwS). Entscheidend ist dabei, ob die Wörter im Verkehr als Phantasiebezeichnungen aufgefaßt werden. Beschreibende A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt unter der international und national registrierten Marke "BOSS" modische Herrenbekleidung; sie verwendet "BOSS" auch als Firmenschlagwort. Die Erstbeklagte betreibt den Großhandel mit Bekleidung aller Art, mit alkoholfreien Getränken sowie mit Whiskey, Sekt, Kaffee und Tee. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Der Fünftbeklagte ist einziger Geschäftsführer der Zweitbeklagten; er ist an der ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6UWG §9 Abs3 C2
Rechtssatz: Aus der festgestellten Verkehrsgeltung ist zu folgern, daß die angesprochenen Verkehrskreise (österreichische) juristische Fachwerke, die einen solchen roten Einband haben, der Klägerin zuordnen. Ist nämlich ein bestimmter Farbton - wie hier - ein dominierendes Merkmal, dann schlägt es auch gegenüber allfälligen Abweichungen in der übrigen Gestaltung der Waren durch. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MSchG §33aMSchG §33a Abs1MSchG §33a Abs4MSchG §55UWG §9 Abs3 B5UWG §9 Abs3 C4aUWG §9 Abs3 E
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Markenrechtes (§ 9 Abs 3 UWG) setzt die Bescheinigung der Tatsache voraus, daß die registrierte Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Sicherungsantrag im Inland vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten in angemessenem Umfang als Kennzeichen im Sinn des § 13 M... mehr lesen...
Norm: MSchG §13UWG §9 Abs3 B5UWG §9 Abs3 D1UWG §9 Abs3 F3
Rechtssatz: Die Bezeichnung eines Souvenirartikels (hier: Pferd aus der Spanischen Reitschule in der Position der Levade) mit der Aufschrift "Spanische Reitschule Wien" ist kein Eingriff in die unter anderem für kunstgewerbliche Gegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut registrierte Wortmarke "Spanische Reitschule". Ein solcher Gebrauch der Bezeichnung ist nicht kennzeichenmäßig. ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1 Abs2MSchG §4 Abs2UWG §9 Abs3 C2UWG §9 Abs3 F3
Rechtssatz: Primär ist das Bestehen der Verkehrsgeltung durch Kammergutachten oder Sachverständigenbeweis, allenfalls auch durch demoskopische Gutachten, nachzuweisen. Eine Kundenliste oder gar eine eidesstattliche Erklärung der klagenden Partei selbst kann dazu nicht ausreichen. Entscheidungstexte 4 Ob 59/95 Entscheidungs... mehr lesen...