Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: "Sulzegger Mineralwasser" ist nicht verwechslungsfähig mit den registrierten Marken "Sulzegger Mineralquelle Aquavital und "Aqua-Vital Sulzegger-Heil- und Mineralwasserquellen". Entscheidungstexte 4 Ob 348/83 Entscheidungstext OGH 10.07.1984 4 Ob 348/83 Veröff: ÖBl 1984,159 European Case Law Identif... mehr lesen...
Die klagende Partei, die zu HRA 322 im Handelsregister des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen ist, erzeugt und vertreibt Bier unter der - vom Sitz ihrer Brauerei (Egg im Bregenzerwald/Vorarlberg) abgeleiteten - Bezeichnung "Egger-Bier". Sie steht mit dem Beklagten Fritz Egger, der bei St. Pölten (Unterradlberg) eine Brauerei hat und sein Bier unter dem - von seinem Familiennamen abgeleiteten - Markennamen "Egger-Bier" vertreibt, im Wettbewerbsverhältnis. Die klagende Partei stell... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2UWG §9 Abs3 C2
Rechtssatz: Daß eine Angabe nach § 4 Abs 1 Z 2 MSchG nicht als Unternehmenskennzeichen Verkehrsgeltung erlangt hat, kann auch daraus erschlossen werden, daß sie vom Dienstnehmer bei einer Markenmeldung im Warenverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis verwendet wurde ("Steirischer Landschinken"). Entscheidungstexte 4 Ob 373/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die seit dem 19. Feber 1980 im Handelsregister Wien protokollierte Klägerin "EURO-TV-PRODUCTION Gesellschaft m. b. H." befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Magnetaufzeichnungen für Fernsehtechnik. Geschäftsführer der Beklagten wie auch der Werner P GesmbH ist Werner P; zu seinen Gunsten ist beim Österreichischen Patentamt mit der (Anmeldungs-) Priorität vom 31. Jänner 1980 und dem Beginn der Schutzdauer am 5. Mai 1980 die Wortbildmarke Nr. 93 861 "EURO TV PRODUCTION"... mehr lesen...
Die Klägerin beantragte zur Sicherung ihres im wesentlichen gleichlautenden, unter Punkt 1 der Klage geltend gemachten Anspruches, der Beklagten mittels einstweiliger Verfügung für die Dauer des Rechtsstreites zu verbieten, Holzimprägnierungsmittel unter dem Namen "Rustikana" anzubieten oder zu vertreiben. Sie selbst vertreibe seit Jahren derartige Imprägnierungsmittel unter dem Produktnamen "Rustikal" der beim interessierten Publikum Verkehrsgeltung besitze. Der langjährige Geschäfts... mehr lesen...
Norm: MSchG §10UWG §9 Abs3 F3
Rechtssatz: Der Schutzbereich einer für bestimmte Waren eingetragenen Marke erstreckt sich nicht nur auf gleichartige Waren, sondern darüber hinaus auch auf gleichartige Dienstleistungen. Eine solche markenrechtliche Gleichartigkeit wird regelmäßig dann anzunehmen sein, wenn zwischen der Dienstleistung und der Ware im Einzelfall eine so enge Verknüpfung besteht, daß für die beteiligten Verkehrskreise der Schluß nah... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 C2
Rechtssatz: Geographischen Bezeichnungen wie (Katastralgemeinde) "Weinzierl bei Krems" fehlt im allgemeinen die zur Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens erforderliche Unterscheidungskraft; sie können nur ausnahmsweise zum "Unternehmenskennzeichen" im Sinne des § 9 UWG werden, wenn und soweit sie Verkehrsgeltung genießen, die angesprochenen Verkehrskreise also in ihnen einen eindeutigen Hinweis auf ein bestimmtes Unte... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 C3a
Rechtssatz: Keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich einer schmalen Plastikflaschenform mit einer kurzen und gedrungenen Flaschenform. Entscheidungstexte 4 Ob 356/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 4 Ob 356/76 Beisatz: Dreh und Trink (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079232 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aUWG §9 Abs3 C1
Rechtssatz: Voraussetzung für eine wettbewerbswidrige Nachahmung im Sinne der §§ 9 Abs 3 oder 1 UWG ist unter anderem, daß die nachgeahmte Ausstattung (Verpackung) für ein bestimmtes Unternehmen eine kennzeichnende Kraft bzw - im Falle des § 1 UWG - eine kennzeichnende Eigenart schlechthin (ÖBl 1963,106) besitzt. Entscheidungstexte 4 Ob 360/76 Entscheidun... mehr lesen...
Der Kläger erzeugt und vertreibt Schaumzuckerware in zylindrischer Form mit abgerundetem Kopf: unter der Bezeichnung "Schwedenbombe". Diese Schwedenbomben sind zum Teil einheitlich dunkelbraun und zum Teil mit Kokosraspel bestreut. Sie werden in Kartons sowie in Klarsichtpackungen an Einzelhändler geliefert. Die Form dieser Ware gemäß der Abbildung Beilage A 1 ist zugunsten des Klägers durch Registrierung der österreichischen Marke Nr. 58.847 geschützt. Die geschützte Marke besteht in ... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 C3c
Rechtssatz: "Schneidblitz" mit "Schnittfix" verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 340/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 340/75 Veröff: ÖBl 1976,76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079274 Dokumentnummer JJR_19751216_OGH0002_0040OB00340_750... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die Beklagte im Sinne des auf Art. 8, 10 bis PVÜ, § 9 Abs. 1 UWG gestützten Begehrens der Klägerin schuldig, die Verwendung einer Firma mit dem Schlagwort "Transakta" binnen 3 Monaten zu unterlassen. Infolge Berufung der Beklagten wies das Berufungsgericht dieses Klagebegehren ab. Folgender Sachverhalt steht im Rechtsmittelverfahren unbestritten fest: Die Klägerin wurde am 26. Mai 1958 in das Unternehmensregister des Bezirksgerichtes für Prag eingetragen. ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §2UWG §9 Abs3 B5
Rechtssatz: Die inländische, nur mit dem Vertrieb betraute Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens kann auch unter Berufung auf ein eigenes österreichisches Markenrecht nicht verhindern, daß Originalware ihrer Muttergesellschaft, die von dieser selbst im Ausland unter einer gleichlautenden Marke in Verkehr gesetzt und dann von einem Dritten nach Österreich eingeführt wurde ("Parallelimport"), im... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Inhaberin der österreichischen Marken A Nr 63.463 (Rhombus) und Nr 63.464 (Wort), welche u a für unbelichtete Filme eingetragen sind. Die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die A-AG in L, ist die Inhaberin der gleichen IR-Marken: sie hat der klagenden Partei als österreichische Alleinvertreterin an allen ihren in Österreich wirksamen internationalen Marken für das Gebiet der Republik Österreich eine aussc... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Daß Farben und Farbenzusammenstellungen grundsätzlich im Gemeingebrauch stehen, ergibt sich aus ihrer im geschäftlichen Verkehr allgemein üblichen Verwendung. Will ein Unternehmen eine bestimmte Farbenzusammenstellung als besonderes Kennzeichen des Unternehmens geschützt haben, dann muß sich deren an sich fehlende Unterscheidungskraft so im Geschäftsverkehr durchgesetzt haben, daß die angesprochenen Verkehrskrei... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §9MSchG §19 Abs2UWG §9 Abs3 F3
Rechtssatz: Die Eintragung einer Marke im Markenregister begründet für die Zivilgerichte keine rechtliche Bindung, aber eine Bescheinigung beziehungsweise einen prima - facie - Beweis dafür, dass die tatsächlichen Eintragungsvoraussetzungen im Prioritätszeitpunkt gegeben waren. Entscheidungstexte 4 Ob 336/63 Entscheidungstext OGH 24.07.... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Kein Ausstattungsschutz für pastellfarbig gestreifte Bettwäsche (Buntsatin "Irisette"). Entscheidungstexte 4 Ob 316/60 Entscheidungstext OGH 04.10.1960 4 Ob 316/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0078844 Dokumentnummer JJR_19601004_OGH0002_0040O... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Zum Begriffe des besonderen Kennzeichens des Unternehmens im Sinne des § 9 Abs 3 UWG. Entscheidungstexte 1 Ob 487/26 Entscheidungstext OGH 08.07.1926 1 Ob 487/26 Veröff: SZ 8/219 4 Ob 56/90 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 4 Ob 56/90 Europ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 B6
Rechtssatz: Unlauterer Wettbewerb durch Benützung gleichartiger farbiger Scheiben mit dem Namenszuge auf Kraftwagen. Entscheidungstexte 1 Ob 987/25 Entscheidungstext OGH 09.12.1925 1 Ob 987/25 Veröff: SZ 7/391 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS... mehr lesen...