Norm
MSchG §13Rechtssatz
Die Bezeichnung eines Souvenirartikels (hier: Pferd aus der Spanischen Reitschule in der Position der Levade) mit der Aufschrift "Spanische Reitschule Wien" ist kein Eingriff in die unter anderem für kunstgewerbliche Gegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut registrierte Wortmarke "Spanische Reitschule". Ein solcher Gebrauch der Bezeichnung ist nicht kennzeichenmäßig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079233Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2011