IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Allraun als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 07.10.2021, Zl. ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlag... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2022 Norm: EpidemieG 1950 §7EpidemieG 1950 §17EpidemieG 1950 §40ZustG §2ZustG §5ZustG §37 Abs1
Rechtssatz: Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung [hier: „zH des gesetzl Erziehungsberechtigten“] kann nach der Rsp des VwGH nicht heilen (vgl VwGH Ra 2017/19/0361 mwN). Ein mangelhafter und dementsprechend gesetzwidriger Zustellvorgang... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.03.2022 Norm: EpidemieG 1950 §7EpidemieG 1950 §17EpidemieG 1950 §40ZustG §2ZustG §5ZustG §37 Abs1
Rechtssatz: Wurde der Absonderungsbescheid gegenüber dem unmündigen Minderjährigen mangels ordnungsgemäßer Zustellung an eine namentlich als Empfängerin bezeichnete Erziehungsberechtigte rechtlich nicht existent und konnte somit keine Rechtswirkungen auslösen, kann eine Verwal... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.03.2022 Norm: EpidemieG 1950 §7EpidemieG 1950 §17EpidemieG 1950 §40ZustG §2ZustG §5ZustG §37 Abs1
Rechtssatz: Nach dem expliziten Wortlaut des § 37 ZustG ist eine Bekanntgabe an die Behörde selbst Voraussetzung für die wirksame Zustellung an eine elektronische Zustelladresse. Schlagworte Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.03.2022 Norm: EpidemieG 1950 §7EpidemieG 1950 §17EpidemieG 1950 §40ZustG §2ZustG §5ZustG §37 Abs1
Rechtssatz: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Handeln eines Dritten bedarf einer gesetzlichen Grundlage. […] Das EpiG sieht eine solche nur in § 40 Abs 1 lit d für angeordnete Untersuchungen gemäß § 5 Abs 1 EpiG vor, nicht jedoch für das Fehlverhalten des Vertrete... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11.07.2019, *** und ***, betreffend Abweisung eines Antrag auf Aufhebung der Rechtswirksamkeit bzw. Vollstreckung von Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen sowie deren neuerliche Zustellung, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit ist es entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereigneten prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Eine an einen Prozessunfähigen vorgenommene Zustellung löst keine Rechtswirkungen aus (vgl VwGH 97/02/0186), wobei es für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung darauf ankommt, ob der Zustellungsempfänger handlungs- bzw prozessfähig ist, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: An Prozessunfähige gerichtete Zustellungen heilen nicht durch späteres Erreichen der Prozessfähigkeit (vgl Raschauer in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 5, Rz 4; vgl auch Walter/Mayer, Zustellrecht 77; VwSlg 6659 A/1965). Schlagworte Verkehrsrecht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Im Fall der Zustellung an einen Prozessunfähigen ist diesem zwar das Schriftstück „tatsächlich zugekommen“, die Zustellung aber deshalb unwirksam, weil sie vom Prozessunfähigen (wegen seines Geisteszustandes) nicht zur Kenntnis genommen werden kann (vgl Raschauer/Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sand... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die RichterinHR Dr. Grassinger über die Beschwerden von Herrn A und von Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 25. Juni 2018, AZ: ***, mit welchem den Berufungen gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 29. Jänner 2018, AZ: ***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe bzw. einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe nach §39 Abs 3 NÖ BO 2014 setzt ausdrücklich einen rechtskräftigen Bauplatzerklärungsbescheid bzw einen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid voraus und darf somit erst erfolgen, we... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Von dinglicher Wirkung eines Bescheides kann dann gesprochen werden, wenn dieser gegenüber jedem wirkt, der entsprechende Rechte an der betreffenden Sache hat (vgl W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein, NÖ Baurecht, Anm. 11 zu § 9 NÖ BO). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines letztinstanzlichen Bescheides im Sinne des § 39 Abs 3 NÖ BO 2014 liegt nur dann vor, wenn - eine wirksame Erlassung an alle Miteigentümer der Liegenschaft vorausgesetzt - keinem Miteigentümer ein weiterer administrativer Instanzenzug – sei es nach Ablauf der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Eine einzige Ausfertigung eines Bescheides kann nicht für zwei Adressaten bestimmt sein. Die Zustellung des Bewilligungsbescheides wird nur gegenüber jenem Adressaten wirksam, der den Bescheid übernommen hat (vgl VwGH 2002/17/0182 und LVwG OÖ–LVwG-150711/7/RK/WFu-150712/2). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 17.06.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §38BauO NÖ 2014 §39 Abs3BAO §4ZustG §5ZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Ist die Sendung schon einem der genannten Adressaten zugekommen, scheidet die Heilung eines Zustellmangels bezüglich der Zustellung der Sendung an den anderen Adressaten aus (vgl VwGH 95/06/0128). Schlagworte Finanzrecht; Bau- und Raumordnungsrecht; B... mehr lesen...