Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
25.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Handeln eines Dritten bedarf einer gesetzlichen Grundlage. […] Das EpiG sieht eine solche nur in § 40 Abs 1 lit d für angeordnete Untersuchungen gemäß § 5 Abs 1 EpiG vor, nicht jedoch für das Fehlverhalten des Vertretenen iZm einer Absonderung.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehungsberechtigte; unmittelbare Täterschaft; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung; Empfänger; e-mail Übermittlung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2400.001.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022