RS Lvwg 2022/3/25 LVwG-S-2400/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

25.03.2022

Norm

EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §17
EpidemieG 1950 §40
ZustG §2
ZustG §5
ZustG §37 Abs1

Rechtssatz

Wurde der Absonderungsbescheid gegenüber dem unmündigen Minderjährigen mangels ordnungsgemäßer Zustellung an eine namentlich als Empfängerin bezeichnete Erziehungsberechtigte rechtlich nicht existent und konnte somit keine Rechtswirkungen auslösen, kann eine Verwaltungsübertretung nach § 40 iVm §§ 7, 17 EpiG durch die Erziehungsberechtigte nicht begangen werden.

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehungsberechtigte; unmittelbare Täterschaft; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung; Empfänger; e-mail Übermittlung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2400.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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