Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
25.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Wurde der Absonderungsbescheid gegenüber dem unmündigen Minderjährigen mangels ordnungsgemäßer Zustellung an eine namentlich als Empfängerin bezeichnete Erziehungsberechtigte rechtlich nicht existent und konnte somit keine Rechtswirkungen auslösen, kann eine Verwaltungsübertretung nach § 40 iVm §§ 7, 17 EpiG durch die Erziehungsberechtigte nicht begangen werden.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehungsberechtigte; unmittelbare Täterschaft; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung; Empfänger; e-mail Übermittlung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2400.001.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022