Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung [hier: „zH des gesetzl Erziehungsberechtigten“] kann nach der Rsp des VwGH nicht heilen (vgl VwGH Ra 2017/19/0361 mwN). Ein mangelhafter und dementsprechend gesetzwidriger Zustellvorgang steht einer rechtswirksamen Zustellung entgegen. Er löst den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht aus (vgl VwGH Ra 2015/02/0233 mwN).
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehungsberechtigte; unmittelbare Täterschaft; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung; Empfänger; e-mail Übermittlung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2400.001.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022