Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
25.03.2022Norm
EpidemieG 1950 §7Rechtssatz
Nach dem expliziten Wortlaut des § 37 ZustG ist eine Bekanntgabe an die Behörde selbst Voraussetzung für die wirksame Zustellung an eine elektronische Zustelladresse.
Schlagworte
Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehungsberechtigte; unmittelbare Täterschaft; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung; Empfänger; e-mail Übermittlung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2400.001.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022