RS Lvwg 2022/3/25 LVwG-S-2400/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2022
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

25.03.2022

Norm

EpidemieG 1950 §7
EpidemieG 1950 §17
EpidemieG 1950 §40
ZustG §2
ZustG §5
ZustG §37 Abs1

Rechtssatz

Nach dem expliziten Wortlaut des § 37 ZustG ist eine Bekanntgabe an die Behörde selbst Voraussetzung für die wirksame Zustellung an eine elektronische Zustelladresse.

Schlagworte

Gesundheitsrecht; COVID-19; Verwaltungsstrafe; Erziehungsberechtigte; unmittelbare Täterschaft; Verfahrensrecht; Minderjähriger; Zustellung; Empfänger; e-mail Übermittlung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2400.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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