Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (1.) XXXX, (2.) XXXX sowie (3.) XXXX brachten am 09.01.2012 beim Landesgericht Feldkirchstellte eine Klage wegen Körperverletzung mit Todesfolge mit nachstehendem Klagebegehren ein: "Urteil: Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand binnen 14 Tagen bei Zwang schuldig, 1. der Erstklägerin den Betrag von € 20.697,15 samt 4% Zinsen aus € 283,31 ab 01.01.2011, € 283,31 ab 01.02.2011, 283,31 ab 01.03.2011, € 2... mehr lesen...