Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX erteilte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Eisenbahnbetriebsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) mit Spruchpunkt I. gemäß § 15ff Eisenbahngesetz (EisbG) die "eisenbahnrechtliche Verkehrsgenehmigung für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten (Personenverkehrsdiensten)" mit dem Hinweis, dass die aktualisierten Nachweise der Einhaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.09.2015 bewarb sich der Beschwerdeführer auf dem Dienstweg für die Funktion eines Fachexperten für die XXXX in der Sektion XXXX - XXXX des Bundesministeriums für Inneres (BMI), mit der Wertigkeit A1/5 bzw. v1/4. 2. Mit Schreiben vom 10.11.2015 beantragte der Beschwerdeführer über die
Gründe: der Dienstbehörde, die gegen die Betrauung des Beschwerdeführers als Fachexperten in der Sektion XXXX sprechen würden, abzuspre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Professorin in der Verwendungsgruppe L1 Dienst an der "Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe", in XXXX. Mit Schreiben der Behörde vom 12.06.2018 wurde XXXX zur provisorischen Schulleiterin an die genannte Schule bestellt. Zugleich erfolgte mit diesem Schreiben eine Dienstzuteilung von der Stammschule "Höhere Bundeslehranstalt für w... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 03.04.2018, Zl. BDA-35404.obj/0002-ARCHÄO/2018, wurde dem Antrag von XXXX stattgegeben und ihr mit Auflagen die Bewilligung zur Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale im Bereich XXXX , auf den Grundstücken XXXX , gemäß § 11 Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Bundesbeschaffung GmbH (= BBG) vergibt gerade namens der gegenständlichen Auftraggeberin einen Einzelauftrag auf Basis einer mit mehreren Unternehmern abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Dazu erfolgte ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb. 2. In den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen "Erneuter Aufruf zum Wettbewerb" ist in der Randzahl 150 - beim BVwG unangefochten geblieben - festgelegt, dass die Entscheidung, mit welchem Unternehmen der Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Professorin in der Verwendungsgruppe L1 Dienst an der "Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe", in XXXX . Mit dem im
Spruch: erwähnten Schreiben wurde XXXX zur provisorischen Schulleiterin an die genannte Schule bestellt. Zugleich erfolgte mit diesem Schreiben eine Dienstzuteilung von der Stammschule "Höhere Bundeslehranstalt für wir... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.4.2015 beantragte der Beschwerdeführer - der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig war - für seine Teilnahme als Kläger an einer für den 11.5.2015 anberaumten Verhandlung in einer Sozialrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht einen Kostenvorschuss. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach ihm der Präsident des Landesgerichtes Innsbruck - die belangte Behörde - für seine Teilnahme an der Verhandlung gemä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.5.2015 fand in einer Sozialrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eine Verhandlung statt, an welcher der Beschwerdeführer - der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig war - als Kläger teilnahm. Am 2.6.2015 beantragte er, ihm für seine Teilnahme an dieser Verhandlung Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz BGBl. 136/1975 (in der Folge: GebAG) zuzuerkennen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb der Präsident des Landesgerichtes Salzburg - die belangte Behörde - dem Beschwerdeführer eine Pauschalgebühr gemäß TP 12a lit. b Gerichtsgebührengesetz BGBl. 501/1984 (in der Folge: GGG) von 234 Euro sowie eine Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes BGBl. 288/1962 (in der Folge: GEG) von 8 Euro vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 8.10.2015 persönlich zugeste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 16.01.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte XXXX die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Sie gab an, Bezieherin von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen zu sein. Unter "nachstehende Personen leben mit mir im gleichen Haushalt (Wohnsitz)" gab sie den Beschwerdeführer an. 2. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens und Austausch mehrerer Schreiben wies die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1.1. Mit Beschluss ("Zwangsstrafverfügung") vom 22.4.2014, XXXX , verhängte das Landesgericht XXXX (in der Folge: Landesgericht) über die XXXX (in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) eine Zwangsstrafe von 4200 Euro für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 28.2.2014, da sie gegen ihre Verpflichtung gemäß §§ 277 ff. Unternehmensgesetzbuch (in der Folge: UGB) verstoßen hatte, die Unterlagen für ihre Bilanz zum 31.12.1999 bis zum 28.2.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX , vertreten durch die Onz, Onz, Kraemmer, Hüttler Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien (in Folge: erstmitbeteiligte Partei, Erstprojektwerberin), stellte mit Eingabe vom 05.03.2015, zuletzt ergänzt mit Eingabe vom 12.06.2017, bei der Wiener Landesregierung als UVP-Behörde im Wege des Amtes der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 22 (in Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 17 UVP-G 2000 f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.05.2018, Zl. W122 2101745-1/12E betreffend Übergenuss nach Suspendierung des Beschwerdeführers wurde beschlossen, dass der angefochtene Bescheid aufgehoben und zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurückverwiesen werde. Mit Antrag vom 08.05.2018 begehrte der Beschwerdeführer (nunmehr: Antragsteller) "zur Bewahrung der Privatsphäre und der Diskretion sowie des Datenschutzes"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung (im Folgenden belangte Behörde) wurde der Antrag der XXXX, vertreten durch XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin), vom 14.11.2017 auf Feststellung der Parteistellung im vereinfachten UVP-Genehmigungsverfahren zum Vorhaben "B17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2" zurückgewiesen. Begründend wurde im Kern ausgeführt, dass bereits ein UVP-Feststellungsbescheid vom 08.1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Die AMA versandte an Frau XXXX mehrere Betriebsprämienbescheide für das Jahr 2012, bis schließlich auch eine Beschwerdevorlage mehrerer Bescheidbeschwerden zur Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) 2012 an das BVwG erfolgte. Betreffend die hier behandelte Bescheidbeschwerde stellt sich der Akteninhalt derart dar, dass die AMA betreffend den im Entscheidungskopf bezeichneten Bescheid als Bescheidbeschwerde ein e-mail vom 02.10.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (1.) XXXX, (2.) XXXX sowie (3.) XXXX brachten am 09.01.2012 beim Landesgericht Feldkirchstellte eine Klage wegen Körperverletzung mit Todesfolge mit nachstehendem Klagebegehren ein: "Urteil: Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand binnen 14 Tagen bei Zwang schuldig, 1. der Erstklägerin den Betrag von € 20.697,15 samt 4% Zinsen aus € 283,31 ab 01.01.2011, € 283,31 ab 01.02.2011, 283,31 ab 01.03.2011, € 2... mehr lesen...