Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs 5 GütbefG haftet der Unternehmer für die über die von ihm beschäftigten Lenker verhängten Geldstrafen, sonstigen geldbemessenen Unrechtsfolgen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand. Der Haftungspflichtige iSd §§ 24 VStG, 8 AVG ist bereits dem Verwaltungsstrafverfahren als Partei beizuziehen und kann er in diesem Verfahren auch alle Parteienrechte, einschließlich des Berufungsrechtes ausüben. Nur so ist es dem Haftungspflichtigen in einer rechtsstaatlich e... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn es lediglich um die Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat geht, kommt dem Grundeigentümer im diesbezüglichen grundverkehrsbehördlichen Verfahren keine Parteistellung zu. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Berichtigung eines Bescheides dient vor allem der Bereinigung textlicher Unstimmigkeiten, die den wahren Sinn des Bescheides nicht in Frage stellen. Die Anwendung des § 62 Abs. 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßgabe voraus, dass eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkeit gegeben ist. Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine... mehr lesen...
1. Am 29.6.2000, sohin rechtzeitig, brachten die minderjährigen Einschreiter durch ihre von der Kindsmutter und gesetzlichen Vertreterin bevollmächtigten rechtsfreundlichen Vertreter Beschwerde gegen die Tötung ihres leiblichen Vaters ein, in welcher sie vorbringen: ?I. Sachverhalt Die BF sind die leiblichen Söhne und gesetzlichen Erben von Imre B, der infolge der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 19.5.2000 um 21 Uhr 30 in Wien, H-Straße verstorben ist. Imre ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VfGH anhängig Rechtssatz: Anders als der EGMR, sind die UVS nicht zur umfassenden Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechtskonvention berufen. Selbst wenn die österreichische Rechtslage im Falle der Tötung eines Menschen durch staatliche Organe den Anforderungen des Art 2 iVm Art 13 MRK nicht entspricht, sind die UVS an die Grenzen ihres verfassungsgesetzlichen Auftrags gebunden und können diesen nicht eigenmächtig erweitern. Keine gesetzliche Grundlage für ... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VfGH anhängig Rechtssatz: Mit einem Rechtsschutzinteresse auf Aufrechterhaltung der familiären Beziehung kann im Todesfall nicht argumentiert werden. Die Rechtmäßigkeit einer Tötung ist ausschließlich an Art 2 MRK zu messen; die Beendigung der persönlichen Beziehungen nach Art 8 ist kein Spezifikum des Falles, sondern Bestandteil der Verletzung des Rechts auf Leben. mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgte eine zwangsweise Versteigerung der Liegenschaft, so kommt dem Verpflichteten mangels Parteistellung kein Recht auf Zustellung des grundverkehrsbehördlichen Bewilligungsbescheides zu. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs.1 Futtermittelgesetz - FMG 1993, BGBl. Nr. 95/1993, haben die Aufsichtsorgane Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen, einschließlich ihrer Verpackungen und Behältnisse vorläufig zu beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie entgegen § 3 Abs.2 und 3 Z1 bis 4 oder entgegen § 6 Abs.1 in Verkehr gebracht werden. Die vorläufige Beschlagnahme ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, diese hat binnen zwei Wochen nach Einlangen... mehr lesen...
Rechtssatz: Das NÖ Vergabegesetz räumt ausschließlich dem antragstellenden Bieter und dem öffentlichen Auftraggeber subjektive Berechtigungen ein. Einem Mitbieter kommt keine Parteistellung zu. mehr lesen...
Rechtssatz: Das dem Begehren auf Akteneinsicht zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren legt dem Beschuldigten eine Verwaltungsübertretung nach der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, LGBl Nr. 34/1994 idgF zur Last. Dieses Gesetz sieht nicht vor, daß die Behörde auch über die aus einer Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche zu entscheiden hat. Das bedeutet, daß dem Berufungswerber auch keine aus § 57 Abs 1 VStG abgeleitete Parteistellung zukommt und dementsprechen... mehr lesen...
Rechtssatz: Für einen Bescheid, mit dem Maßnahmen für die Haltung eines Hundes aufgetragen werden, sind nicht nur Eigenschaften, die auf die Sache, nämlich hier den Hund, abstellen, zu berücksichtigen. Vielmehr wird in der Regel auch eine Berücksichtigung des räumlichen Umfeldes, in welchem das Tier verwahrt wird, und unter Umständen auch von persönlichen Eigenschaften des Halters stattfinden. Da somit der gegenständliche Bescheid keine dingliche Wirkung hat, findet keine Rechtsnachfolge b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden zwei näher beschriebene Glücksspielapparate, welche am 24 02 1997 um 17 00 Uhr in der Gastgewerbebetriebsanlage in , vorgefunden wurden, wegen des Verdachtes des fortgesetzten Verstoßes gegen § 52 Abs1 Z 5 (erster Fall) Glücksspielgesetz gemäß § 53 Abs 1 Z 1 lit a leg cit in Beschlag genommen. Dieser Bescheid wurde einerseits Frau und andererseits auch der nunmehrigen Berufungswerberin - dieser mit dem Vermerk als In... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verfahren zur Beschlagnahme eines Glücksspielapparates ist neben dessen Eigentümer und neben dem Veranstalter des Glücksspieles auch der Inhaber des Gerätes Partei. Diese Personen können daher Bescheidadressaten eines Beschlagnahmebescheides nach § 53 Glücksspielgesetz sein. Unter Inhaber ist eine Person zu verstehen, die den Apparat in ihrer Gewahrsame hat und diesen den Spielern zugänglich macht, wie etwa ein Wirt, der sich eine Belebung seiner Getränkeumsätze erhofft od... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Recht, eine Berufung zu erheben (Rechtsmittellegitimation) steht nur der vom Bescheid betroffenen Partei zu (so auch VwGH vom 8.11.1982, Zl. 82/10/0087). Dem ehemaligen Dienstgeber steht ein solches Recht nicht zu. mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7.3.1996 wurde Herrn Ing. J. Z., J.-weg 35b, G., zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Ing. J. Z. GesmbH. zu verantworten, daß diese als Bauführer vom 21. August 1995 bis 4. Oktober 1995 bew... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren gegen den Bauführer (hier mangels Vorliegens einer Baubewilligung nach § 34 Abs 3 Stmk. BauG) kommt der Grundstückseigentümerin kein Rechtsanspruch bzw. rechtliches Interesse im Sinne des § 8 AVG zu. Ihre Berufung gegen das gegen den Bauführer erlassene Straferkenntnis war daher zurückzuweisen. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren Bauführer Beschuldigter Partei Grundeigentümer Berufung Zurückweisung mehr lesen...
Mit einem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde Herrn J H vorgeworfen, er habe eine Veranstaltung entgegen einem Verbot nach §25 Abs1 Z3 des Tiroler Veranstaltungsgesetzes durchgeführt, da am 9.6.1995 um 14.30 Uhr in Innsbruck, Lokal "V", festgestellt worden sei, daß 12 TV-Spielautomaten aufgestellt bzw. betrieben worden seien. Dabei handle es sich um Geldspielautomaten, bei denen den Benützern vermögenswerte Gewinne ausgefolgt oder in Aussicht gestellt worden seien, unab... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtet sich das Begehren auf Akteneinsicht auf ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz und ist der Antragsteller nicht Partei dieses abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens, so ist der Unabhängige Verwaltungssenat zur Entscheidung über die Berufung gegen den die Akteneinsicht abweisenden selbständigen erstinstanzlichen Bescheid nicht zuständig. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschwerdeführer im Schubhaftbescheid mit einem falschen Namen bezeichnet wurde, ist nur darauf zurückzuführen, daß er sich zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung fälschlicherweise mit diesem falschen Namen ausgab. Eine falsche Namensbezeichnung des Bescheidadressaten im Schubhaftbescheid schadet aber nicht, wenn diese Falschbezeichnung durch den Bescheidadressaten selbst herbeigeführt wurde und sich der Bescheid eindeutig gegen seine Person richtet. Die entge... mehr lesen...
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung als unzulässig, wenn es der Berufungswerberin deshalb an der Parteistellung mangelt, weil nach § 9 Abs. 1 AIG nicht sie als für die Kontrolle der Baustelle zuständiges Arbeitsinspektorat (für den 9. Aufsichtsbezirk), sondern nur das nach dem Standort des Betriebes des Beschuldigten zuständige Arbeitsinspektorat (für den 18. Aufsichtsbezirk) zur Erhebung einer Berufung legitimiert ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungslegitimation, also das Recht zur Einbringung der Berufung, kommt nur der Partei eines Verfahrens im Sinne des § 8 AVG im Umfang ihrer Parteistellung zu. Dies bedeutet, daß die Berufung nur jenen Parteien des Verfahrens zusteht, deren Rechtsansprüche oder rechtliche Interessen durch den Bescheid beeinträchtigt werden. Demgemäß kann Berufungswerber nur der sein, dem der Bescheid wirksam zugestellt oder verkündet worden ist und für den er auch inhaltlich bestimmt ist.... mehr lesen...