Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82001 Bauordnung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;BauG Bgld 1997 §33;GdO Bgld 1965 §84;
Rechtssatz: Die Nichtigerklärung von Bescheiden setzt nach § 33 Bgld. BauG - so wie die Abs. 2 bis 4 des § 68 AVG - rechtskräftige... mehr lesen...
Mit Bescheid der Habilitationskommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Krankenhausökonomie" wegen Nichterfüllung der in § 36 Abs. 3 Universitäts-Organisationsgesetz - UOG (1975) genannten Voraussetzungen abgewiesen. Dieser Bescheid wurde auf Grund der Berufung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Akademischen Senates der Universität Wien vom 9. Juli 19... mehr lesen...
Mit Bescheid der Habilitationskommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Krankenhausökonomie" wegen Nichterfüllung der in § 36 Abs. 3 Universitäts-Organisationsgesetz - UOG (1975) genannten Voraussetzungen abgewiesen. Dieser Bescheid wurde auf Grund der Berufung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Akademischen Senates der Universität Wien vom 9. Juli 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs4 Z1;UOG 1975 §35 Abs4;UOG 1975 §37 Abs1 litb;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde den erstinstanzlichen Bescheid wegen Unzuständigkeit aufhebt und gleichzeitig den zu Grunde liegenden Antrag zuständigkeitshalber weiterleitet, wobei sie die Weiterleitungsverfügung in de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs4 Z1;UOG 1975 §35 Abs4;UOG 1975 §37 Abs1 litb;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde den erstinstanzlichen Bescheid wegen Unzuständigkeit aufhebt und gleichzeitig den zu Grunde liegenden Antrag zuständigkeitshalber weiterleitet, wobei sie die Weiterleitungsverfügung in de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 1995, mit dem die Abfindung der Beschwerdeführerin für die von ihrem Rechtsvorgänger in das Zusammenlegungsverfahren Gerasdorf eingebrachten Grundstücke abgeändert worden war, als unbegründet ab. Die Beschwerdeführerin hatte in ihrer Berufung geltend gemacht, näher bezeichnete Altgru... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 1995, mit dem die Abfindung der Beschwerdeführerin für die von ihrem Rechtsvorgänger in das Zusammenlegungsverfahren Gerasdorf eingebrachten Grundstücke abgeändert worden war, als unbegründet ab. Die Beschwerdeführerin hatte in ihrer Berufung geltend gemacht, näher bezeichnete Altgru... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7... mehr lesen...
1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Kärntner Jägerschaft vom 14. März 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe im Juli und August 1999 im Revierteil "G" der Jagdgesellschaft A in B eine Lockfütterung durch Auslegen u. a. von Äpfeln, Obsttrester und Getreide angelegt und am 18. September 1999 in unmittelbarer Nähe dieser Kirrstelle einen Rothirsch erlegt. Dadurch habe er gröblich jagdrechtliche Vorschriften im Sinn des § 61 Abs. 2 des Kärntner Jagdgeset... mehr lesen...
1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Kärntner Jägerschaft vom 14. März 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe im Juli und August 1999 im Revierteil "G" der Jagdgesellschaft A in B eine Lockfütterung durch Auslegen u. a. von Äpfeln, Obsttrester und Getreide angelegt und am 18. September 1999 in unmittelbarer Nähe dieser Kirrstelle einen Rothirsch erlegt. Dadurch habe er gröblich jagdrechtliche Vorschriften im Sinn des § 61 Abs. 2 des Kärntner Jagdgeset... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren O wurde vom Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) der Zusammenlegungsplan durch Auflage in der Zeit vom 11. Juni 2001 bis 25. Juni 2001 erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Sie brachten vor, sie hätten 14,08 ha in das Zusammenlegungsverfahren eingebracht und nach dem Zusammenlegungsplan nur 12,85 ha zurückerhalten. Dies entspreche einer Verringerung von 10 %, obw... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren O wurde vom Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) der Zusammenlegungsplan durch Auflage in der Zeit vom 11. Juni 2001 bis 25. Juni 2001 erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Sie brachten vor, sie hätten 14,08 ha in das Zusammenlegungsverfahren eingebracht und nach dem Zusammenlegungsplan nur 12,85 ha zurückerhalten. Dies entspreche einer Verringerung von 10 %, obw... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7.198... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;FlVfGG §10 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0144 E 14. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt keinen Anspruch einer Verfahrenspartei auf eine amtswegige Berichtigung des Bewertungsplanes ein (Hinweis E 5.7.198... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstückes in Oggau, welches im Flächenwidmungsplan als Aufschließungsgebiet-Dorfgebiet gewidmet ist. Mit Eingabe vom 10. Mai 1999 ersuchten sie den Gemeinderat um Erlassung einer Feststellungsverordnung gemäß § 20 Abs. 2 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes (in der Folge kurz: RPG). Sie brachten dabei vor, im vorderen Teil dieses Grundstückes befinde sich eine Scheune, deren Errichtung bereits im Jahr 1976 bescheidmäßig bewilligt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstückes in Oggau, welches im Flächenwidmungsplan als Aufschließungsgebiet-Dorfgebiet gewidmet ist. Mit Eingabe vom 10. Mai 1999 ersuchten sie den Gemeinderat um Erlassung einer Feststellungsverordnung gemäß § 20 Abs. 2 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes (in der Folge kurz: RPG). Sie brachten dabei vor, im vorderen Teil dieses Grundstückes befinde sich eine Scheune, deren Errichtung bereits im Jahr 1976 bescheidmäßig bewilligt... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanBurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauG Bgld 1997 §23 Abs1;BauG Bgld 1997 §33;BauRallg;B-VG Art130 Abs2;RPG Bgld 1969 §20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanBurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauG Bgld 1997 §23 Abs1;BauG Bgld 1997 §33;BauRallg;RPG Bgld 1969 §20 Abs1;
Rechtssatz: § 23 Abs. 1 Bgld BauG 1997 gestattet nur Änderungen von Bauten (unter den dort genan... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanBurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauG Bgld 1997 §23 Abs1;BauG Bgld 1997 §33;BauRallg;B-VG Art130 Abs2;RPG Bgld 1969 §20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanBurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauG Bgld 1997 §23 Abs1;BauG Bgld 1997 §33;BauRallg;RPG Bgld 1969 §20 Abs1;
Rechtssatz: § 23 Abs. 1 Bgld BauG 1997 gestattet nur Änderungen von Bauten (unter den dort genan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 1080, das zur Gänze vom Grundstück Nr. 1079 umschlossen ist, sowie auch des letztgenannten Grundstückes. Mit Zustimmung des Grundeigentümers und nunmehrigen Beschwerdeführers hat W. H. um Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Barbetriebes auf dem Grundstück Nr. 1080 angesucht, wobei nach der Baubeschreibung und den eingereichten Plänen ein bestehendes Wohnhaus umgebaut werden sollte. Mit Bescheid der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs4;AVG §8;BauG Bgld 1997 §19;BauG Bgld 1997 §2 Abs6;BauG Bgld 1997 §33;BauRallg;
Rechtssatz: In einem Verfahren über die Nichtigerklärung einer aufrechten Baubewilligung nach dem Bgld BauG 1997 hat nicht unbedingt der (ursprüngliche) ... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist der wasserpolizeiliche Auftrag zur Räumung der vom Beschwerdeführer betriebenen "Rotteanlage P". Vom Beschwerdeführer vorgenommene Ablagerungen auf dieser Anlage haben den Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom 15. Juli 1999, 97/07/0180, beschäftigt, auf dessen Darstellungsteil ergänzend hingewiesen wird. Im Bericht des vormaligen Umweltbundesamtes vom 15. Februar 1993 zur Gefährdungsabschätzung, welcher in der Folge zur Ein... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist der wasserpolizeiliche Auftrag zur Räumung der vom Beschwerdeführer betriebenen "Rotteanlage P". Vom Beschwerdeführer vorgenommene Ablagerungen auf dieser Anlage haben den Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom 15. Juli 1999, 97/07/0180, beschäftigt, auf dessen Darstellungsteil ergänzend hingewiesen wird. Im Bericht des vormaligen Umweltbundesamtes vom 15. Februar 1993 zur Gefährdungsabschätzung, welcher in der Folge zur Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0067 E 19. Mai 1994 RS 5 Stammrechtssatz Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd § 68 Abs 4 Z 3 AVG noch nicht. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0067 E 19. Mai 1994 RS 5 Stammrechtssatz Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd § 68 Abs 4 Z 3 AVG noch nicht. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer stand bis 31. Jänner 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Er war als Gemeindebediensteter der Wiener Linien GmbH & Co KG gemäß § 1 Abs. 1 Z. 3 des Zuweisungsgesetzes, LGBl. Nr. 17/1999 (im Folgenden: ZG), zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Beschluss der gemeinderätlichen Personalkommission vom 18. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31. Jänner 2000 gemäß § 68 Abs. 2 Z. 1 der Diens... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4;B-VG Art101;B-VG Art133 Z4;B-VG Art69;DVG 1984 §13 Abs2 idF 1991/362;DVG 1984 §2 Abs2 idF 1991/362;PensionsO Wr 1966 §9;
Rechtssatz: Für den Vollzug im eigenen Wirkungsbereich der Bundeshauptstadt Wien gilt, dass der Dienstrechtssenat, dem kein Weisungsrecht gegenüber ... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Gendarmerie S vom 5. Dezember 1997 über Missstände auf dem Firmengelände der B Bau- und Liegenschaftsverwertung GesmbH in X wurde am 15. Jänner 1998 eine Erhebung durch den wasserbautechnischen Amtssachverständigen des Niederösterreichischen Gebietsbauamtes I durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Nr. 1188, KG X, ein Zwischenlager von Asphaltaufbruchmaterial bzw. Betonaufbruchmaterial betrieben wird, Bodenverunreinigungen durch Mine... mehr lesen...