RS Vwgh 2002/10/17 99/07/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0067 E 19. Mai 1994 RS 5

Stammrechtssatz

Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd § 68 Abs 4 Z 3 AVG noch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070036.X07

Im RIS seit

30.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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