Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Da jedoch ein schriftlicher Bescheid erst ab dem Zeitpunkt erlassen ist, in welchem eine rechtswirksame Zustellung erfolgt ist (vgl. Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren8, Rz 427 mwN), schadet es dem Beschwerdeführer auch nicht, dass sein Abwesenheitskurator für ihn kein Rechtsmittel erhoben hat, wenngleich er dazu - wie oben ausgeführt - befugt gewesen wäre. Der gegenständliche Bescheid ist jedoch nach wie vor nicht erlassen: Wenngleich §7 ZustG besagt, dass auc... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. I. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: I.1.Der Beschwerdeführer brachte am 05.11.2005 einen Antrag auf internationalen Schutz ein, wobei der Genannte behauptete 1989 geboren zu sein. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 19.12.2005, wurde die Obsorge für den minderjährigen Berufungswerber dem Land Oberösterreich, vertreten durch das Magistrat übertragen. Das Bundesasylamt zog zur niederschriftlichen Einvernahme des Bes... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Partei hat am 04.08.2003 einen Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt. Das Bundesasylamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 09.05.2005, FZ. 03 23.371-BAW, ab, wogegen die vorliegende Beschwerde (bis 30.06.2008 Berufung) erhoben wurde. 2. Aufgrund des Rückscheins ergibt sich, dass der Bescheid nach zwei vergeblichen Zustellversuchen am 11. und 12.05.2005 an der Adresse X, beim Postamt hinterlegt und seit 13.0... mehr lesen...
Begründung: : Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 25.09.2005 im Bundesgebiet einen Asylantrag. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 31.08.2007, Zahl: 05 15.657-BAW, wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 AsylG 1997, BGBl I 1997/76 idgF, ab (Spruchpunkt I), erklärte gemäß § 8 Abs. 1 AsylG die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Indien für zulässig (Spruchpunkt II) und wies gem. § 8 Abs. 2 Asyl... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Aufgrund des im Akt des Bundesasylamts enthaltenen Zustellnachweises steht fest, dass der oben genannte Bescheid nach einem vergeblichen Zustellversuch an der Abgabestelle der beschwerdeführenden Partei nach Zurücklassung einer schriftlichen Verständigung an der Abgabestelle beim Postamt hinterlegt wurde (§ 17 ZustellG). Der Bescheid wurde am 18.7.2008 erstmals zur Abholung bereit gehalten und somit gemäß § 17 Abs. 3 ZustellG an diesem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Republik Kosovo, brachte am 1. September 2005 einen Asylantrag ein. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Asylantrag gemäß § 7 des Asylgesetzes 1997, BGBI. I Nr. 76/1997 idF BGBl. I Nr. 101/2003 (AsylG) ab, stellte gemäß § 8 Abs. 1 AsylG fest, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach "Serbien und Montenegro, Provinz Kosovo" zulässig sei und ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Beschwerdeführer stellte am 8. 2. 2008 beim Bundesasylamt einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 24. 4. 2008, Zl 08 01.422-EAST West, wurde der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I), ihm gemäß § 8 Abs 1 Z 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Aufgrund des im Akt des Bundesasylamts enthaltenen Zustellnachweises steht fest, dass der oben genannte Bescheid nach einem vergeblichen Zustellversuch an der Abgabestelle der beschwerdeführenden Partei nach Zurücklassung einer schriftlichen Verständigung an der Abgabestelle beim Postamt hinterlegt wurde (§ 17 ZustellG). Der Bescheid wurde am 18.01.2008 erstmals zur Abholung bereit gehalten und somit gemäß § 17 Abs. 3 ZustellG an diese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein mazedonischer Staatsbürger, stellte am 28. Februar 2008 einen Antrag auf internationalen Schutz (in der Folge auch: Asylantrag). Mit der als "Bescheid" überschriebenen Erledigung vom 4. Juli 2008, Zahl 08 02.047-BAT, wies das Bundesasylamt den Asylantrag ab, erkannte dem Beschwerdeführer weder den Status des Asylberechtigten noch den des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Mazedonien zu und wies den ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt 1. Der (mittlerweile) Beschwerdeführer, dessen Identität ungeklärt ist, stammt aus Georgien, reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet und wurde am 14.08.2003 von Beamten der Bundesgendarmerie Grenzüberwachungsposten Harmanschlag niederschriftlich einvernommen. Der Beschwerdeführer gab an, W.G. zu heißen und am 00.00.1973 in T. geboren zu sein. Er sei am 05.08.2003 zusammen mit seinem Bruder D. und einem Freund von T. nach Istanbul gereist.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der nunmehrige Beschwerdeführer stellte am 25.09.2000 als unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag und wurde dazu am 23.11.2000 niederschriftlich einvernommen und expedierte die Erstbehörde am 12.04.2001 eine negative Entscheidung gemäß §§ 7, 8 AsylG 1997 idF BGBl 126/2002 an den vermeintlichen gesetzlichen Vertreter, das AJF, MA 11. Eine dagegen vom nunmehrigen Beschwerdeführer verspätet erhobene Berufung mit Antrag auf Wiedereinsetzung in de... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich folgender Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Asylwerber ist Staatsangehöriger von Nigeria, reiste am 11.09.2004 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte noch am selben Tag einen Antrag auf Asylgewährung. Er wurde am 17.09.2004 und am 14.11.2005 von einem Organwalter des Bundesasylamtes im Beisein eines Dolmetschers für die englische Sprache niederschriftlich einvernommen.... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 In rechtlicher Sicht wird grundsätzlich zwischen einem Rechtsvertreter im eigentlichen Sinn und einem schlichten Boten differenziert. Der Wesentliche Unterschied zwischen diesen zwei Instituten liegt in der Regel an einem bestehenden Vollmachtsverhältnis, welches, um rechtlich als Vertreter einer Partei zu gelten, vorliegen muss. Ist dies der Fall, so gibt dieser mit Wirkung für den Vertretenen eine eigene Erklärung ab. Ein dem Vertreter zukommendes Verschulden i... mehr lesen...
Begründung: : I. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12.10.2007 stellte der angeblich am 00.00.1992 geborene moldawische Staatsbürger D.V. beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz. Nachdem das Bundesasylamt ein umfangreiches medizinisches Gutachten erhalten hatte, in welchem der medizinische Sachverständige zum Ergebnis gekommen war, dass der genannte Fremde sicherlich nicht minderjährig, sondern zumindest 20-22 Jahre alt sei, ging das Bundesasyla... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger der Ukraine, reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet und brachte am 20. Oktober 1998 beim Bundesasylamt seinen ersten Asylantrag, Zl. 98 10.198-BAE, ein. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1998, Zl. 98 10.198-BAE, wies das Bundesasylamt den Asylantrag gemäß § 6 Z 1, 2 und 5 AsylG 1997 - AsylG, BGBl. I Nr. 76, als offensichtlich unbegründet ab (Spruchpunkt I.) und erklärte die Zurückweisung... mehr lesen...
Begründung: I. I. Dem erstinstanzlichen Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: I.1. Der Beschwerdeführer brachte am 02.05.2008 aus dem Stande der Schubhaft einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 23.05.2008 wurde dieser Antrag gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und der Asylwerber gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Sierra Leo... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer behauptete im Zuge des Asylverfahrens Staatsangehöriger von Serbien zu sein und hat am 12.12.2007 anlässlich seiner Schubhaft einen Asylantrag gestellt, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Wien, vom 13.03.2008, Zl. 07 11.560-BAW, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG abgewiesen und dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt wurde (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdef... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: R.O. brachte erstmalig am 27.10.2005 beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz ein, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 05.03.2006 gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen wurde, seine dagegen eingebrachte Berufung wurde vom unabhängigen Bundesasylsenat mit Bescheid vom 04.06.2007 abgewiesen. Am 04.10.2007 brachte der Antragsteller einen zweiten Asylantrag ein. Dieser wurde mit Bescheid des Bundes... mehr lesen...