Rechtssatz: Die Erlassung eines Feststellungsbescheides zur Frage, ob das Jagdschutzorgan seiner Funktion enthoben ist, ist nicht zulässig, da es sich bei einem Feststellungsbescheid nur um einen subsidiären Rechtsbehelf handelt. Im vorliegenden Fall könnte der Jagdpächter, da nach § 51 Abs 4 Vlbg Jagdgesetz das Jagdschutzorgan gegen seinen Willen nur mit Zustimmung der Behörde vorzeitig seiner Funktion enthoben werden kann, durch die Beantragung einer solchen Zustimmung zu demselben Ergeb... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde gemäß § 34 Abs 1 und 9 iVm den §§ 3 und 9 Stmk. Jagdgesetz 1986, LGBl 23 idgF der Verlust der mit der Bestätigung und Beeidigung des Berufungswerbers erworbenen Rechte als Jagdschutzorgan im Revier Nr. und somit das Erlöschen der amtlichen Funktion festgestellt. Weiters wurde verfügt, dass der Dienstausweis und die Dienstabzeichen mit der Nummer K der Behörde binnen einer Woche ab Zustellung des Bescheides zu übermitteln seien und der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Der bescheidmäßigen Anerkennung eines Eigenjagdgebietes und einer Eigenjagdbefugnis kommt Rechtskraftwirkung nur für die jeweilige Jagdpachtperiode zu (ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes), und zwar unabhängig davon, ob im Eigenjagdgebiet Änderungen eintraten oder nicht. Ausschließliche Partei im Verfahren nach § 10 Abs 4 JagdG, in dem bescheidmäßig auszusprechen ist, welche Grundstücke für die jeweilige Jagdperiode als Eigenjagdgebiete anerkannt werden und wem die ... mehr lesen...
Mit dem an Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) am 27.04.2006 zugestellten, nunmehr in Berufung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung, wurde wie folgt ausgesprochen: Sie sind einem bescheidmäßigen Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 9.6.2005, Zl.: EU-09-05-125-2, welcher Ihnen am 16.6.2005 vorschriftsmäßig zugestellt worden ist, die auf dem Grundstück Nr. *** der KG. ***, abgelagerten Abfälle (Reste des Gartenwohnhauses aus Ho... mehr lesen...
Rechtssatz: Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Bezirkshauptmannschaft die Entscheidung getroffen hat, die Frist zur Erfüllung des abfallrechtlichen Entfernungsauftrages vom 09.06.2005 vom 01.08.2005 auf dem 15.09.2005 zu erstrecken. Wenn der Aktenvermerk der Bezirkshauptmannschaft diesbezüglich von einer Vereinbarung zwischen Berufungswerber und Bezirkshauptmannschaft spricht, so kann dieser Missgriff in der Formulierung nicht den wahren Sachverhalt verdecken. Mangels irgendeiner gese... mehr lesen...
Rechtssatz: Der 3. Abschnitt des Sozialhilfegesetzes (§§ 9 bis 13) über Ersatzansprüche enthält keine Regelung, wie ein mit dem Ersatzpflichtigen abgeschlossener Kostenersatz-Vergleich iS des § 11 Abs 2 dieses Gesetzes abgeändert oder aufgehoben werden kann. Der Verwaltungssenat geht aber davon aus, dass der verfahrenseinleitende Antrag, der auf eine Beendigung der mit Vergleich festgelegten Kostenersatzverpflichtung durch Bescheid abzielt, zulässig ist. In der Literatur wird überwiegend d... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim gegenständlichen angefochtenen Bescheid handelt es sich um einen Bescheid, der gemäß § 57 AVG erlassen wurde. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Zitierung dieser Bestimmung im Spruchpunkt I sowie aus der
Begründung: des Bescheides. An diesem Ergebnis können die unrichtige Zitierung des § 64 Abs 2 AVG im Spruchpunkt IV sowie die unrichtige Rechtsmittelbelehrung (Berufung) nichts ändern. mehr lesen...
Rechtssatz: Der UVS hatte über eine Berufung gegen einen Bescheid, mit dem gemäß § 25 Abs 2 FSG die Lenkberechtigung auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung entzogen wurde, zu entscheiden. Im Berufungsverfahren ergab sich auf Grund eines neuerlichen amtsärztlichen Gutachtens, dass nunmehr die gesundheitliche Eignung des Berufungswerbers zum Lenken eines Kraftfahrzeuges wieder gegeben war. In einem solchen Fall ist nicht der erstinstanzliche Bescheid aufzuheben, sondern kann im Beru... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zuge von behördlichen Maßnahmen iS des § 7 Spielapparategesetz ist die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber zulässig, ob das Eigentum an einem gemäß Abs 1 dieser Bestimmung entfernten Spielapparat auf Grund dessen, dass sich der Eigentümer nicht rechtzeitig gemeldet hat, auf das Land übergegangen ist. Die Erlassung eines solchen Bescheides ist im öffentlichen Interesse wie auch im rechtlichen Interesse zumindest desjenigen gelegen, der sich gemäß § 7 Abs 2 leg cit... mehr lesen...
Rechtssatz: Als dem eigentlichen Verhandlungsverfahren nicht mehr zugezogen gewesene Bewerberin erachtete sich die antragstellende Gesellschaft mit der Behauptung beschwert, daß bereits die Bewerberauswahl vor allem durch die Einbeziehung unstatthafter Auswahlkriterien sowie der weiteren Beteiligung eines ausgeschlossen gewesenen Unternehmers schon dem Grunde nach rechtswidrig gewesen und ihr dadurch ein bestimmter Schaden entstanden sei. Im Lichte des § 58 Abs1 OöVergG erweist sich dieser... mehr lesen...
Rechtssatz: Die telefonische Anzeige einer Nachbarin wegen Betriebszeitenüberschreitungen eines Betriebes ersetzt keine amtswegigen Ermittlungen und kann keine alleinige Grundlage für ein Straferkenntnis bieten. mehr lesen...
Beachte VwGH 25.5.1992, Zl. 91/15/0085, 26.1.1991, Zl. 90/07/0137 Rechtssatz: Im Straferkenntnis hat sich die Behörde in der Bezeichnung des Bescheidadressaten "vergriffen", indem sie den Vornamen des Berufungswerbers nicht angeführt hat. Insbesondere aus der Adressierung und der Nennung des Familiennamens mit dem Zusatz "Bärtsch" ergibt sich aber eindeutig, daß der Berufungswerber gemeint war. Eine Berichtigung ist somit jederzeit möglich. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 29.8.1996, Zl 95/06/0128, ausgeführt, dass der Erhalt einer Kopie eines Bescheides einen Zustellmangel noch nicht heile. Dies gilt nach Ansicht des Verwaltungssenates sinngemäß auch im Fall des §9 Abs1 zweiter Satz des Zustellgesetzes. Im gegenständlichen Fall (Einparteienverfahren) hatte der anwaltlich vertretene Beschuldigte lediglich eine Kopie des ihm unrichtigerweise direkt zugestellten Straferkenntnisses übermittelt. Es ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Für einen Bescheid, mit dem Maßnahmen für die Haltung eines Hundes aufgetragen werden, sind nicht nur Eigenschaften, die auf die Sache, nämlich hier den Hund, abstellen, zu berücksichtigen. Vielmehr wird in der Regel auch eine Berücksichtigung des räumlichen Umfeldes, in welchem das Tier verwahrt wird, und unter Umständen auch von persönlichen Eigenschaften des Halters stattfinden. Da somit der gegenständliche Bescheid keine dingliche Wirkung hat, findet keine Rechtsnachfolge b... mehr lesen...
Begründung: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, stellte mit dem angefochtenen Bescheid ihre Zuständigkeit in der Verwaltungsstrafsache Franz H wegen Verdacht der Übertretung der §§ 9 Abs 2 und 22 Abs 2 StVO 1960 fest. Begründet wird dies damit, daß der Vertreter des Berufungswerbers die Zuständigkeit der Erstbehörde bestritten und ausgeführt habe, daß die Bundespolizeibehörde nicht dem in Art 6 EMRK definierten Gerichtbegriff entspreche und somit nicht z... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten mittels Mandatsbescheides die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B und F, auf die Dauer von fünf Monaten entzogen, so verantwortet der Beschuldigte die Verwaltungsübertretung nach § 134 Abs 1 KFG nach Lenken eines PKW innerhalb der Entzugszeit auch dann, wenn er gegen den Mandatsbescheid Vorstellung erhoben hat und durch die Behörde das ordentliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, da die Vorstellung nur dann aufschiebende Wirkung hat, wenn sie g... mehr lesen...
Rechtssatz: "Die bei der Bezirkshauptmannschaft unter obigen Aktenzahlen anhängigen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurden am 24.4.1992 eingestellt. Von der Fortführung des Strafverfahrens wurde gemäß § 21 Abs. 1 VStG abgesehen, da das Verschulden des Beschuldigten als geringfügig erachtet wurde und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind." Durch diesen Wortlaut in einem Schreiben an den Beschuldigten kommt zum Ausdruck, daß die gegen den Beschuldigten eingeleiteten Verwaltungss... mehr lesen...