Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.01.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.01.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 04.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Antrag vom 15.01.2019, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.03.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.03.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom 18.01.2019 zu den XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.02.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Schriftsatz vom 27.11.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.02.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich o... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom 28.11.2018 zu den Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.03.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.11.2018, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.11.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 20.11.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Antrag vom 04.12.2018, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.10.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.12.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 18.12.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Antrag vom 24.12.2018, beim Bundesverwaltungsgericht eingelang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Schriftsatz vom 03.12.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.12.2018, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.09.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.10.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 11.10.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 15.10.2018 brachte die Antragstellerin den gegenständlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.11.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.11.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 28.11.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 30.11.2018 brachte die Antragstellerin den gegenständlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 07.06.2018, XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht jeweils eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.07.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fanden am 11.07.2018 die öffentlichen mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 13.07.2018 brachte die Antragstelle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 07.06.2018, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht jeweils eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.07.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fanden am 20.07.2018 die öffentlichen mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 13.08.2018 brachte die Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.08.2018, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.08.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 24.08.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 27.08.2018 brachte die Antragstellerin den ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 06.09.2018, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 04.10.2018 an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fanden am 04.10.2018 die öffentlichen mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 08.10.2018 brachte die Antragstellerin d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.09.2018, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.10.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 05.10.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 08.10.2018 brachte die Antragstellerin den ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.08.2018, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.09.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 13.09.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 14.10.2018 brachte die Antragstellerin den gegenständl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.10.2018, Zlen. XXXX , XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.11.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 06.11.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 12.11.2018 brachte die Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.10.2018, XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 07.12.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 17.12.2018 brachte die Antragstellerin den gegenstä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 19.08.2015 erhoben die Beschwerdeführer, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch ihren Vater, Beschwerde gemäß § 22a Abs. 1 Z 1 und 2 BFA-V iVm Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen die Festnahme der Beschwerdeführer am 29.08.2015, 15:00 Uhr, und die Anhaltung im Rahmen der Festnahme gemäß BFA-VG vom 29.08.2015, 15:00 Uhr, bis 31.08.2015, ca. 19:00 Uhr, gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 19.08.2015 erhoben die Beschwerdeführer, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch ihren Vater, Beschwerde gemäß § 22a Abs. 1 Z 1 und 2 BFA-V iVm Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen die Festnahme der Beschwerdeführer am 29.08.2015, 15:00 Uhr, und die Anhaltung im Rahmen der Festnahme gemäß BFA-VG vom 29.08.2015, 15:00 Uhr, bis 31.08.2015, ca. 19:00 Uhr, gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 19.08.2015 erhoben die Beschwerdeführer, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch ihren Vater, Beschwerde gemäß § 22a Abs. 1 Z 1 und 2 BFA-V iVm Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen die Festnahme der Beschwerdeführer am 29.08.2015, 15:00 Uhr, und die Anhaltung im Rahmen der Festnahme gemäß BFA-VG vom 29.08.2015, 15:00 Uhr, bis 31.08.2015, ca. 19:00 Uhr, gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Schriftsatz vom 20.07.2017 Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes vom 05.07.2017 sowie die Anhaltung in Schubhaft. Sie beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen, den bekämpften Bescheid beheben und aussprechen, dass die Anordnung von Schubhaft und die bisherige Anhaltung in rechtswidriger Weise erfolgt seien, im Rahmen einer "Habeas Corpu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Linz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom XXXX beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In den Schriftsätzen wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...