Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, übermittelte dem Magistratischen Bezirksamt für den 16. Bezirk am 21.10.1999 eine Anzeige (gegen unbekannten Täter) wegen Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). In dieser Anzeige vom 18.10.1999 heißt es, dass zwei Sicherheitswachebeamte am 6.10.1999 gegen 15.30 Uhr im Zuge ihres Fußstreifendienstes durch einen unbekannten Passanten auf das Haus in Wien, A-gasse, mit dem Hinweis aufmerks... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Zustandekommen eines Bescheides ist es erforderlich, dass er erlassen wird. Erst mit seiner Erlassung erlangt ein Bescheid rechtliche Existenz. Die Erlassung schriftlicher Bescheide hat durch Zustellung bzw Ausfolgung (§ 24 des Zustellgesetzes) zu erfolgen. Erlassen (oder: ergangen) ist ein Bescheid ab dem Zeitpunkt, ab dem eine rechtswirksame Zustellung vorliegt (vgl Walter-Mayer, Grundriss des Österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 6. Auflage, RZ 426 ff). Dem Datum... mehr lesen...
Am 24.9.1997 wurde der unbekannte Lenker eines der Marke, der Farbe und dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges zur Anzeige gebracht, weil er am 24.9.1997 von 11.55 Uhr bis 12.13 Uhr in Wien, M-Straße sein Fahrzeug in einer Halteverbotszone (Ladezone) vorschriftswidrig abgestellt habe. Auf der Anzeige befindet sich rechts oben eine Handskizze des Meldungslegers. Auch ist vermerkt worden, dass die Entfernung des Fahrzeuges durch MA 48 veranlasst worden sei. Gegen die v... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, dass das VStG für das erstinstanzliche Verfahren keine Bestimmung enthält, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (siehe Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, Seite 958). Freilich ist es auch der Erstbehörde nicht verwehrt, schon im erstinstanzlichen Verfahren den Beschuldigten zu laden und diesen einzuvernehmen. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass eine unmittelbar vor der Behörd... mehr lesen...
Rechtssatz: Als dem eigentlichen Verhandlungsverfahren nicht mehr zugezogen gewesene Bewerberin erachtete sich die antragstellende Gesellschaft mit der Behauptung beschwert, daß bereits die Bewerberauswahl vor allem durch die Einbeziehung unstatthafter Auswahlkriterien sowie der weiteren Beteiligung eines ausgeschlossen gewesenen Unternehmers schon dem Grunde nach rechtswidrig gewesen und ihr dadurch ein bestimmter Schaden entstanden sei. Im Lichte des § 58 Abs1 OöVergG erweist sich dieser... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 24.07.1995, Zl 3- *****-94, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §20 Abs2 in Verbingung mit §99 Abs3 lita StVO für schuldig erkannt und über ihn gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- (Ersatzfreitheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt, weil er am 23.02.1994, um 9,21 Uhr, als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen W ***PS, in R**********, im Ortsgebiet, auf der B , bei km 25.200, Richtung H*****... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. Das allgemein gehaltene Vorbringen des Beschuldigten, er sei nicht der Lenker des PKWs zur Tatzeit am Tatort gewesen, ohne den tatsächlichen Lenker namhaft zu machen, reicht nicht, den Vorwurf des strafbaren Verhaltens zu entkräften. mehr lesen...
Beachte VwSen-310021/3/Ga/La vom 31.05.1995 Rechtssatz: Der Berufungswerber macht zunächst geltend, daß wegen des Sammelns von Druckgaspackungen gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht W. zu Zl. XX, schon anhängig sei und daher gemäß § 39 Abs.1 Einleitung AWG keine Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde vorliege. Dieser auf die Subsidiarität zielende Einwand läßt allerdings nicht erkennen, ob das bezeichnete und offenbar noch nicht mit einer Entscheidung rech... mehr lesen...
Beachte VwSen-221150 v. 23.12.1994 Rechtssatz: Die Erwägungen über das von ihr gehandhabte Ermessen bei der Festsetzung der verhängten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ANSchG Geldstrafe bis zu 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts der Tat (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) hat die belangte Behörde in Verletzung der ihr auch diesbezüglich gemäß § 60 AVG (iVm § 24 VStG) aufer... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.3 lit.a iVm § 24 Abs.1 lit.a StVO begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10.000 S zu bestrafen, der sein Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" (§ 52 lit.a Z13b StVO) parkt. Daß der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall sein Fahrzeug in einem solcherart gekennzeichneten Straßenabschnitt abgestellt hatte, wird von ihm selbst nicht bestritten. Er wendet jedoch ein, daß das Halteverbot zu e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom **.**.199*, Zl. 3-*****-9*, erkannte die Bezirkshauptmannschaft M den nunmehrigen Berufungswerber schuldig, am **.**.199* um **.** Uhr, im Ortsgebiet M******, auf der Bundesstraße ** bei km **,*** in Fahrtrichtung W*. N******, als Lenker des Fahrzeuges PKW * ******, schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren zu sein (mittels Radarmessung gemessene Geschwindigkeit: 66 km/h). Aufgrund dieser Verwaltungsübertretung nach §§ 99 Abs. 3 lit. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit den Beschuldigten nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, und für seine Behauptungen entsprechende Beweise anzubieten. Dazu reicht die bloße Bestreitung der Lenkereigenschaft und die namentliche Benennung von fünf Personen, die vom Beschuldigten selbst lediglich als "potentielle" bzw. "mögliche" Lenker bezeichnet werden, in keiner Weise aus, sondern wäre der Beschuldigte im Rah... mehr lesen...
Rechtssatz: Davon ausgehend, daß ein dem § 9 VStG entsprechender Bestellungsnachweis wegen des nicht bestehenden Neuerungsverbotes zulässigerweise auch erst während des Berufungsverfahrens vorgelegt werden kann, lehnt es der Oö. Verwaltungssenat angesichts der Geringfügigkeit der verhängten Geldstrafe ab, zu dieser Frage ein umfangreiches und von vornherein aussichtsloses Beweisverfahren darüber abzuführen, ob dieser Nachweis, der seinem Inhalt nach bereits vor dem Tatzeitpunkt erstellt wo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Bad Aussee vom 9.3.1993, GZ.: 15.1 1992/20 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als Zulassungsbesitzer des PKWs mit dem amtlichen Kennzeichen BA 4 GDA unterlassen, der Verfahrensanordnung vom 2.10.1992 nachzukommen, worin ihm aufgetragen worden sei, binnen zwei Wochen der Behörde nähere, überprüfbare Umstände über die Existenz und den angeblichen Aufenthalt jener Person, die sein Fahrzeug am 16.7.1992 ... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren nach § 103 Abs 2 KFG ist die Verletzung von Verfahrensanordnungen, wie z.B. die Anordnung der Bekanntgabe überprüfbarer Umstände über Existenz und Aufenthalt eines bekanntgegebenen im Ausland befindlichen Lenkers, nicht gesondert strafbar. Schlagworte Verfahrensanordnung Mitwirkungspflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbarkeit wegen Übertretung des § 16 Abs. 1 lit. c StVO setzt voraus, daß jene Umstände festgestellt werden, die für die Länge der für den geplanten Überholvorgang benötigten Strecke von Bedeutung sind. Hiezu gehören die Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge (bei mehreren zu überholenden Fahrzeugen deren Anzahl und Tiefenabstand), die dem Lenker zur Verfügung stehende Sichtstrecke sowie Hinweise auf ein gefahrloses Wiedereinordnen. Hat die Erstbehörde diese Feststellun... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine taugliche Verfolgungshandlung mangels Außenwirkung, wenn jeglicher Nachweis darüber fehlt, daß dem Beschuldigten die Ausdehnung des Tatvorwurfes durch die im Wege der Amtshilfe ersuchte Behörde auch tatsächlich und in einer dem § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise zur Kenntnis gebracht wurde. Nichtnachweisbarkeit der Tat ist anzunehmen, wenn sich der einzige Zeuge schon im erstbehördlichen Verfahren nicht mehr an die erforderlichen Einzelheiten des Sachverhaltes zu erinne... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflichten eines Beschuldigten schließen im Zusammenhang mit kraftfahr- und straßenpolizeilichen Übertretungen mit ein, daß von Zulassungsbesitzern jederzeit Auskünfte darüber verlangt werden können, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt Lenker eines auf ihn zugelassenen Fahrzeuges gewesen ist. In letzter Konsequenz ist aus dieser Mitwirkungspflicht der Schluß ableitbar, das ein über ein Fahrzeug Verfügungsberechtigter selbst Lenker des Fahrzeuges gewesen ist, solange... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 27.3.1991, Zl.89/04/0226; VwSlg 8644A/1974; VwGH v. 10.12.1988, Zl.88/06/0108 Rechtssatz: Auch bloßes Verweilenlassen der Gäste in der Betriebsstätte über die Sperrstunde hinaus ist strafbar. Beweislastumkehr gem. §5 VStG bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Gewerbebetreibender muß die für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften auch im Detail kennen. Befangenheit des Organes führt bei eindeutig rechtswidrigem Verhalten des Beschuldigten nicht zur Fehlerhaftigkeit... mehr lesen...