Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 12. Juli 1999 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 1. April 2003 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 7 Stammrechtssatz Die Neuregelung der Indirekteinleitung durch § 32b WRG 1959 bzw die IEV 1998 hat nicht bewirkt, dass Zustimmungen, die im Geltungsbereich de... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist weder dem § 32b WRG 1959 noch der IEV 1998 zu entnehmen, dass mit Inkrafttreten dieser neuen Indirekteinleiterregelungen früher gegebene Zustimmungen zu bestehenden Indirekteinleitungen ihre Wirksamkeit verloren hätten und in allen Fällen eine neue Zustimmung erforderlich sei. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Im RIS seit 12.02.2008 Zuletzt aktualisiert am 17.07.2008 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 2 Stammrechtssatz Es ist weder dem § 32b WRG 1959 noch der IEV 1998 zu entnehmen, dass mit Inkrafttreten dieser neuen Indirekteinleiterregelungen früher gegebene Zustimmungen zu bestehenden Indirekteinle... mehr lesen...
Rechtssatz: § 32b WRG 1959 stellt gegenüber der Vorgängerregelung des § 32 Abs 4 legcit keine grundlegende Neuerung dar, sondern baut im Wesentlichen auf dieser auf. Der WRG-Novelle 1997 ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Indirekteinleitung einen so gravierenden Eingriff in schon vorhandene Indirekteinleitungen habe vornehmen wollen, wie er mit dem Unwirksamwerden aller bestehenden Zustimmungserklärungen und der Notwendigkeit der Einholu... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Zustimmung nach § 32 Abs 4 (bzw nach § 32b) WRG 1959 handelt es sich um einen privatrechtlichen Akt (Hinweis E 21. Februar 1995, 94/07/0172). Eine Zustimmung ist eine Willenserklärung, die auch konkludent erteilt werden kann (Hinweis OGH 10. Juli 2007, 17 Ob 11/07b; E 20. Juli 2004, 2003/05/0150). Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 32b WRG 1959 bietet einen Anhaltspunkt dafür, dass für die Zustimmung nach dieser Bestimmung etwas anderes gelten sollte und diese Zust... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie ein Blick auf die Vorgängerregelungen des § 32b WRG 1959 zeigt, ist die Verantwortlichkeit des Kanalisationsunternehmens keine Neuerung des § 32b WRG 1959, sondern fand sich schon in der Vorgängerbestimmung des § 32 Abs 4 WRG 1959. Der Hinweis auf die durch § 32b WRG 1959 statuierte Verantwortlichkeit des Kanalisationsunternehmens vermag daher die Auffassung, § 32b legcit verlange wegen geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen eine (neue) Zustimmung des Kanalisationsunterne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Zustimmung nach § 32 Abs 4 (bzw nach § 32b) WRG 1959 handelt es sich um einen privatrechtlichen Akt (Hinweis E 21. Februar 1995, 94/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 4 Stammrechtssatz Wie ein Blick auf die Vorgängerregelungen des § 32b WRG 1959 zeigt, ist die Verantwortlichkeit des Kanalisationsunternehmens keine Neuerung des § 32b WRG 1959, sondern fand sich schon in der Vor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074;WRGNov 1997; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 3 Stammrechtssatz § 32b WRG 1959 stellt gegenüber der Vorgängerregelung des § 32 Abs 4 legcit keine grundlegende Neuerung dar, sondern baut im Wesentlichen auf dieser auf. Der WRG-Novelle 1997 ist ke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Neuregelung der Indirekteinleitung durch § 32b WRG 1959 bzw die IEV 1998 hat nicht bewirkt, dass Zustimmungen, die im Geltungsbereich des § 32 Abs 4 WRG 1959 erteilt wurden, mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ihre Wirksamkeit verloren und für bestehende Indirekteinleitungen in jedem Fall eine neue Zustimmung erwirkt werden musste. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Im RIS seit 12.02.2008 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Niederösterreich trug der beschwerdeführenden Marktgemeinde mit Bescheid vom 22. Mai 2000 auf, bis spätestens 30. April 2001 sämtlichen verunreinigten Boden auf Grundstück Nr. 198/16 KG W, welcher eine Eluatklasse über I B gemäß ÖNORM S 2082 aufweise, nach Maßgabe näher dargestellter Vorschreibungen zu beseitigen. Als für diese Entscheidung wesentlichen Sachverhalt stellte die Behörde erster Instanz fest, die kommunale (Klein-)Kläranlage W bestehe seit 195... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 32 Abs. 4 WRG 1959 idF vor der WRG-Novelle 1990 war das Kanalisationsunternehmen dafür verantwortlich, dass seine wasserrechtliche Bewilligung zur Einbringung in den Vorfluter weder überschritten noch die Wirksamkeit vorhandener Reinigungsanlagen beeinträchtigt wird. Es oblag dem Kanalisationsunternehmen daher nicht... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 5. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführerin "die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und Betrieb einer physikalisch-chemischen und teilbiologischen Vorreinigungsanlage für die Betriebswässer und Ableitung der vorgereinigten, neutralisierten und gepufferten Betriebswässer ... in die öffentliche Ka... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074;WRGNov 1997 Art2 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070110.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. Oktober 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei gestützt auf "§ 138 Abs. 1 WRG 1959" aufgetragen, bis 31. Dezember 1994 "Maßnahmen zu treffen, durch die gewährleistet ist, daß die lediglich thermisch belastenden Kühlwässer aus dem Nibelungenwerk in St. V. nicht mehr in die Schmutzwasserkanalisation der Stadtgemeinde St. V. gelang... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art140;WRG 1959 §32 Abs4;WRG 1959 §33g;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070009.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 17. Oktober 1960 wurde der Beschwerdeführerin die Bewilligung zur Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage für den Fabriksneubau in S. unter Berufung auf § 32 WRG 1959 nach Maßgabe weiterer Vorschreibungen erteilt. Mit Bescheid vom 30. August 1962 stellte der LH gemäß § 121 WRG fest, daß die mit Bescheid vom 17. Oktober 1960 bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage hinsichtlich der Konstruktion und Dimensionierung der Fa... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 13. Jänner 1988 war der M.-Gesellschaft m.b.H. - nach dem unbestritten gebliebenen Beschwerdevorbringen die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin - die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von Abwasseranlagen zur Abfuhr von Niederschlagswässern aus einem Schrottfreilagerplatz sowie zur Einleitung von über Schlammfang und Benzinabscheider vorgereinigten Niederschlagswässern im Ausmaß bis zu maximal 40 l/sec in d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §33 Abs1;WRG 1959 §32 Abs4;WRG 1959 §32b idF 1997/I/74;WRG 1959 §33b;WRG 1959 §33c;WRGNov 1997 Art1 Z18a;WRGNov 1997 Art1 Z19a;WRGNov 1997 Art2 Abs5;
Rechtssatz: Bedarf die Indirekteinleitung keiner wasserrechtlichen Bewilligung mehr, dann darf sie vom Indirekteinleiter so vorgenommen werden, wie ihm das Kanalisationsunternehmen dies gestattet,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 90/07/0005 5 VwSlg 13200 A/1990 Stammrechtssatz Die Einbringung von Abwässern in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage ist gemäß § 32 Abs 4 WRG bewilligungsfrei, wenn ein Regelfall vorliegt. Ein solcher ist, wie aus dem zweiten Satz dieser Bestimmung hervorgeht, da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1994 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, bis spätestens 31. März 1995 um die wasserrechtliche Bewilligung für die Einleitung der betrieblichen Abwässer in die kommunale Kanalisationsanlage der Stadtgemeinde Groß Enzersdorf anzusuchen oder bis zu demselben Termin d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juli 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, bis 1. Oktober 1996 entweder um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einleitung der betrieblichen Abwässer der Tankstelle in Linz, Landwiedstraße, in die Ortskanalisation der Stadtgemeinde Linz anzusuchen oder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs7;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997070115.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs7;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997070116.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 20. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer unter anderem gemäß der Bestimmung des § 32 Abs. 4 WRG 1959, die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Einbindung der bei seinem Betrieb aus der Fleischverarbeitung anfallenden Abwässer in einer Menge von max. 2 l/s bzw. 18 m3/d nach entsprechender Vorreinigung in die Ortskanalisation erteilt. Am 19. November 1992 wurde von einem Kontrollorgan des Amtes der Oberösterrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;VStG §22;VStG §24;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs2 lith;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Wenn der Amtssachverständige im erstinstanzlichen Verfahren zu einem bestimmten Zeitpunkt aus Betriebsaufzeichnungen für den Zeitraum davor einen gewissen Produktionsumfang eines fleischverarbeitenden Betriebes und somit eine gewisse Abwasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs2 lith;WRG 1959 §32 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/18 93/07/0011 3 Stammrechtssatz Das bewilligungspflichtige Einleiten von Fabriksabwässern in die Ortskanalisation während eines bestimmten Zeitraumes ohne eine solche Bewilligung ist als fortgesetztes Delikt zu beurteilen (Hin... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 18. März 1994, 93/07/0011, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof es als rechtswidrig beurteilt, daß der Beschwerdeführer wegen der ihm für den Zeitraum vom 20. Juni 1990 bis 6. Juli 1990 zur Last gelegten konsenslosen Ableitung betrieblicher Abwässer aus der Lederfabrik seiner Gesellschaft in die Ortskanalisationsanlage der Marktgemeinde N. bzw. in der Folge des Rein... mehr lesen...