IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 07. Dezember 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsichtlich des darin enthaltenen Tatvorwurfs eingestellt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des B, vertreten durch A Rechtsanwälte, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Juli 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Straf-verfahren hinsichtlich der darin enthaltenen Übertretung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Nach dem System des § 32b WRG ist die Indirekteinleitung grundsätzlich bewilligungsfrei, auch das Fehlen einer Zustimmung des Indirekteinleiters begründet keine Bewilligungspflicht (vgl VwGH 98/07/0003). Das Gesetz geht davon aus, dass das Kanalisationsunternehmen über den Einl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Die (konsenslose) Einleitung von Abwasser [hier: Reinigungsabwässer] über einen dafür gar nicht bewilligten Regenwasserkanal in ein Gewässer, ist unabhängig davon, ob die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens vorlag oder nicht, nicht nach § 137 Abs 1 Z 24 WRG, sondern bei Vo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: § 32b Abs 1 erster Satz WRG spricht von der Einleitung „in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen“, was dahingehend zu verstehen ist, dass die Kanalisationsanlage überhaupt für Wässer der Art, wie sie eingeleitet werden sollen, genehmigt sein muss. Da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Beim Tatvorwurf, bewusst („aktiv“ und absichtlich) eine Einleitung von verunreinigten Wässern und damit eine Einwirkung auf das Gewässer, somit einen beabsichtigten „Angriff“ auf die Gewässerbeschaffenheit, vorgenommen zu haben, kommt lediglich die Übertretung des § 32 iVm § 13... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 30. Juli 2018, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens i... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.10.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §137 Abs1 Z16VStG 1991 §5 Abs1
Rechtssatz: Angesichts des weiten Anlagenbegriffs des § 38 Abs 1 WRG 1959 („alles, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird“; ständige Rechtsprechung, zB VwGH 94/07/0071) kann kein Zweifel bestehen, dass auch ein Gerüst diesen Kriterien entspricht. Schlagwort... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.10.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §137 Abs1 Z16VStG 1991 §5 Abs1
Rechtssatz: Dem Gesetz ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass nur solche Vorrichtungen den Anlagenbegriff des § 38 Abs. 1 leg cit erfüllen würden, die auf längere Dauer hergestellt würden. Aus dem Normzweck, der Vermeidung von Hochwassergefahren, ergibt sich, dass auch Anlagen, die nur eine begrenzt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 22. August 2018, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsichtlich des darin enthaltenen Tatvorwurfs eingestellt. II. Gegen dieses Erkenntn... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs1 Z5WRG 1959 §138 Abs1WRG 1959 §138 Abs2VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Die Strafbarkeit nach § 137 Abs 1 Z 5 WRG iVm einem Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG setzt voraus, dass der Verpflichtete innerhalb der ihm eingeräumten Frist weder um die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung angesucht noch die ihm zur Herstellung des gesetzmäßi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs1 Z5WRG 1959 §138 Abs1WRG 1959 §138 Abs2VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Aufträge nach § 138 Abs 1 lit a wie auch Abs 2 WRG müssen so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist (vgl VwGH 2003/07/0141). Ein Leistungsauftrag, der sich auf die Anordnung der Beseitigung eines konsenslos errichteten Grundwasser... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs1 Z5WRG 1959 §138 Abs1WRG 1959 §138 Abs2VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Ist ein Bescheid so unbestimmt, dass er keiner Vollstreckung zugänglich ist und dem Beschuldigten folgerichtig auch gar nicht vorgeworfen werden kann, worin die konkrete Handlungsverpflichtung besteht, die er verletzt haben soll, kann dies auch nicht zu einer Bestrafung füh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22. Juni 2018, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Ko... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs1 Z24IEV §1 Abs1IEV §5 Abs1
Rechtssatz: Aus § 5 Abs. 1 IEV, wonach die Indirekteinleitung vor der erstmaligen Ausübung dem Kanalisationsunternehmen unaufgefordert und schriftlich mitzuteilen ist und die Einleitung nicht ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erfolgen darf, ist der Schluss zu ziehen, dass für jede, auch nur vorübergehen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs1 Z24IEV §1 Abs1IEV §5 Abs1
Rechtssatz: Die Melde- und Zustimmungsvorschriften der IEV dienen dazu, dem Kläranlagenbetreiber die Einhaltung des Konsenses zu ermöglichen und Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Indirekteinleitung; Gewässerverunreinigung; ... mehr lesen...