Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1WRG 1959 §137 Abs1 Z13WRG 1959 §31 Abs2
Rechtssatz: Die Unterlassung der in § 31 Abs. 2 WRG 1959 vorgesehenen Maßnahmen, die erst nach Eintritt der konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung zu treffen sind, ist nach § 137 Abs. 1 Z 13 WRG 1959 strafbar (vgl. VwGH 27.7.2001, 2001/07... mehr lesen...
1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land (BH) vom 10. Mai 2016 wurde der Revisionswerberin zur Last gelegt, sie habe es zu verantworten, dass vor einem näher bezeichneten Ufergrundstück und einem weiteren Grundstück (am W.- see) ein Bootsunterstand umfunktioniert zu einer überdachten Liegeplattform errichtet worden sei, obwohl ihr hiefür keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden sei. Sie habe dadurch § 137 Abs. 1 Z 16 in Verbindun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §137 Abs1 Z16 idF 2013/I/098;WRG 1959 §137 Abs2 Z1;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Gemäß Absatz 1 Z 16 des § 137 WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 idF BGBl. I Nr. 98/2013, begeht eine Verwaltungsübertretung, (unter anderem) wer "ohne wasserrechtl... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd (kurz: BH) vom 29. April 1985 wurde festgestellt, dass das Wasserbenutzungsrecht, das im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Gmünd unter Postzahl 2 eingetragen war, erloschen ist, weil wirksam darauf verzichtet worden sei. Außerdem wurden dem Wasserberechtigten (Konkursmasse nach F) letztmalige Vorkehrungen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid wurde sowohl vom Verpflichteten (Konkursmasse nach F) als auch von E fristgerecht Berufung erho... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd (kurz: BH) vom 29. April 1985 wurde festgestellt, dass das Wasserbenutzungsrecht, das im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Gmünd unter Postzahl 2 eingetragen war, erloschen ist, weil wirksam darauf verzichtet worden sei. Außerdem wurden dem Wasserberechtigten (Konkursmasse nach F) letztmalige Vorkehrungen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid wurde sowohl vom Verpflichteten (Konkursmasse nach F) als auch von E fristgerecht Berufung erho... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs1 Z5;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung hinsichtlich der Punkte 1, 2 und 4 bis 7 der letztmaligen Vorkehrungen - Erlöschen eines Wasserrechtes und letztmalige Vorkehrungen (Mühle am R-Bach) - Mit Bescheid des BM wurde aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers der Bescheid der BH dahingehend abgeändert, dass d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §137 Abs1 Z5;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung hinsichtlich der Punkte 1, 2 und 4 bis 7 der letztmaligen Vorkehrungen - Erlöschen eines Wasserrechtes und letztmalige Vorkehrungen (Mühle am R-Bach) - Mit Bescheid des BM wurde aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers der Bescheid der BH dahingehend abgeändert, dass d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte als Bürgermeister der Gemeinde G. mit Schreiben vom 21. August 1997 an die Bezirkshauptmannschaft N (kurz: BH) den Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für den Betrieb einer Erdwärme - Wärmepumpenanlage für den Gemeindekindergarten. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1998 übermittelte das Amt der Burgenländischen Landesregierung der BH als erstinstanzlicher Behörde das Gutachten eines beigezogenen wasserbautechnischen Amtssachverständigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte als Bürgermeister der Gemeinde G. mit Schreiben vom 21. August 1997 an die Bezirkshauptmannschaft N (kurz: BH) den Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für den Betrieb einer Erdwärme - Wärmepumpenanlage für den Gemeindekindergarten. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1998 übermittelte das Amt der Burgenländischen Landesregierung der BH als erstinstanzlicher Behörde das Gutachten eines beigezogenen wasserbautechnischen Amtssachverständigen ... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art116 Abs2;B-VG Art119a;EGVG Art6 Abs2;GdO Bgld 1965 §27 Abs1;VStG §9 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1 Z16 idF 1999/I/155;WRG 1959 §31c; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/10/0111 E 21. Oktober 1992 VwSlg 13726 A/1992 RS 1
(Hier: Nur der erste Satz; der Bf ist als Bürgerme... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art116 Abs2;B-VG Art119a;EGVG Art6 Abs2;GdO Bgld 1965 §27 Abs1;VStG §9 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1 Z16 idF 1999/I/155;WRG 1959 §31c; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/10/0111 E 21. Oktober 1992 VwSlg 13726 A/1992 RS 1
(Hier: Nur der erste Satz; der Bf ist als Bürgerme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: "Sie haben als Miteigentümer des Hauses W, L-Straße zu verantworten, dass dieses Haus in der Zeit zumindest vom 5. 7. 1991 bis 12. 8. 1996 nicht in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung für Wien entsprechendem Zustand erhalten war, als Sie unterließen, 1) die Abschlussdecke im Bereich der Wohnung Nr. 28 ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Wr §129 Abs5;BauO Wr §135 Abs1;BauRallg;VStG §1 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/05/0105 E 28. Oktober 1997 RS 1 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 23. Mai 1995, wurde "den Eigentümern des Hauses ... gemäß § 129 Abs. 2, 4 und 5 der Bauordnung für Wien" u.a. der Auftrag erteilt "... 3) binnen drei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides die Decke über dem straßenseitigen Zimmer der Wohnung im zweiten Stock des Vordergebäudes hinsichtlich ihres Bauzustandes bzw. ihrer Tragfähigkeit "zu" untersuchen und der Baubehörde über das Untersuc... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Wr §129 Abs5;BauO Wr §135 Abs1;BauRallg;VStG §1 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;
Rechtssatz: Die Blankett-Strafnorm des § 135 Abs 1 Wr BauO ... mehr lesen...
Am 20. August 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn gegen den Beschwerdeführer folgendes Straferkenntnis: "Sie haben 1. am 25.1.1989 um 20.45 Uhr, 2. am 27.1.1989 um 14.50 Uhr 3. am 17.3.1989 um 18.30 Uhr und 4. am 31.3.1990 um ca. 17.30 Uhr aus der Jauchegrube Ihres Schlachtbetriebes in P., E. 4, Jauche, welche stark mit Blut vermengt war, auf das Grundstück ihres Nachbarn F. B., E. Nr. 1 abgeleitet, wo das Gemisch aus Jauche und Blut im Boden versickert ist, was ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Gewässerverunreinigungen durch Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung des § 31 Abs 1 WRG sind reine Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG, bei denen der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht erforderlich ist (vgl Grabmayr/Rossmann, Das österreichische Wasserrecht 02te Auflage, S 64... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A. GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 8. Jänner 1990 bis 9. Februar 1990 an allen Tagen bis auf einen in ihrer Betriebsstätte in R. Abwasser mit einer höheren Fluoridkonzentration als 10,0 mg/l in den Inn eingeleitet und damit eine bewilligungspflichtige Maßnahme ohne entsprech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Weist der Anlagenhersteller (hier: Prokurist der um Bewilligung ansuchenden GmbH) selbst in der Bewilligungsverhandlung darauf hin, daß die Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung der Abwässer von vornherein nicht möglich sei, und läßt die GmbH trotz Kenntnis der Äußerungen des Prokuri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §21 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Die bewußte, konsequente und langdauernde Nichtbeachtung einer behördlichen Vorschreibung, schließt es aus, von einem geringfügigen Verschulden iSd § 21 Abs 1 VStG zu sprechen, auch wenn die Folgen dieser Nichtbeachtung tatsächlich unbedeutend sein sollten (Hier: Überschreitung der i... mehr lesen...
Mit wasserpolizeilichem Auftrag vom 20. Oktober 1988 verpflichtete der Magistrat der Landeshauptstadt Linz den Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 3 iVm § 138 Abs. 1 WRG 1959 als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firmen L. Autohandels Ges.mbH und der T.-C. Autohandels Ges.mbH "zum Schutze des Grundwassers SOFORT folgenden wasserpolizeilichen Aufträgen zu entsprechen: 1) Auf den Betriebsarealen beider Firmen dürfen weder häusliche noch betriebliche Abwässer (z.B. Waschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0470 3
(hier Übertretung des § 31 Abs 1 WRG) Stammrechtssatz Die objektive Sorgfaltspflicht gebietet es dem Arbeitgeber bzw im konkreten Fall dem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, regelmäßig zu überprüfen oder nach sein... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft vom 5. Juli 1988 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) verhängt, weil er am 18. April 1988 zur Speisung seiner Fischteiche I und II auf Grundstück Nr. 1399 entgegen der Bewilligung vom 26. Februar 1985 aus dem X-Bach eine Wassermenge von 5 l/sec. entnommen und somit diese Teichanlagen nicht bewilligungsgemäß betrieben habe. In seinem dagegen erhobenen Einspruch hebt de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §21 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;
Rechtssatz: Kommt der Bewilligungswerber über einen Zeitraum von drei Jahren den Auflagen des Bewilligungsbescheides (hier: entsprechende bauliche Anlagen zur Speisung eines Fischteiches mit einer bestimmten Wassermenge einzurichten) nicht nach, kommt eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Vorgeschichte auf die Sachverhaltsdarstellung in den Entscheidungsgründen des hg. Erkenntnisses vom 19. Dezember 1989, Zl. 88/07/0096, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1988, mit dem gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 38 WRG 1959 im Instanzenzug eine Geldstrafe im Ausmaß von S 3.000,-- verhängt worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §6;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine geplante Bauführung im Fall des Unterbleibens der nach dem WRG bewilligungspflichtigen Verrohrung eines Gerinnes verzögert oder verteuert worden wäre, reicht für den Nachweis einer Notstandssituation, die die Vornahme der Verrohrung ohne wasserrechtliche Bewilligung entschuldig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 7. März 1989 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortlicher Beauftragter der Firma A-Gesellschaft m.b.H., Nachfolger OHG, in X, für schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, "daß wie am 27. Juni und 5. Dezember 1988 festgestellt wurde, auf den Parzellen Nr. 690 und 691/1 KG U, Bitumenkiesmaterial im Grundwasserschwankungsbereich abgelagert wurde, ohne daß eine wasserrechtliche Bewilligung für diese Ablagerun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12535 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei dem durch § 137 WRG erfassten Tatbestand nach § 32 Abs 1 WRG (hier im Zusammenhalt mit Abs 2 lit c), handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Sch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der HH Betriebs-Ges.m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß - wie anläßlich eines Lokalaugenscheines am 8. März 1989 habe festgestellt werden können - im Standort G betriebliche Abwässer aus der Flaschenwaschanlage ohne wasserrechtliche Bewilligung in den K-Bach eingeleitet worden seien. Diese Einleitung habe zu einer nicht bloß ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0115 E 28. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 1 WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier: im Zusammenhalt mit Abs 2 lit a) WRG handelt es sich um ein Delikt, das wede... mehr lesen...