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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §21 Abs1;Rechtssatz
Kommt der Bewilligungswerber über einen Zeitraum von drei Jahren den Auflagen des Bewilligungsbescheides (hier: entsprechende bauliche Anlagen zur Speisung eines Fischteiches mit einer bestimmten Wassermenge einzurichten) nicht nach, kommt eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070018.X03Im RIS seit
12.11.2001