Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2WRG 1959 §122
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einstweilige Verfügung nach dem WRG - Die Hintanhaltung einer Überschwemmung stellt ein zwingendes öffentliches Interesse dar und würde selbst dann, wenn dieses Interesse nicht als zwingend zu qualifizieren wäre, jedenfalls schwerer wiegen als die vom Bf ins Treffen geführten materiellen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides auf näher bezeichneten Grundstücken bewilligungslos vorgenommene Ablagerungen von Abfällen aus ihrer Textilerzeugung und -verarbeitung, ferner von Papier- und Plastikabfällen sowie Kartonagen zu entfernen. Diesen Auftrag hat im Instanzenzug der Bundesminister für Land- und For... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Im vorliegenden Fall ist von einer bereits eingetretenen Grundwasserverunreinigung auszugehen, in bezug auf die vorläufig nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie von den durch den Auftrag betroffenen Ablagerungen herrührt und im Fall der Bewilligung eines Aufschub... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19. September 1989 wurde gemäß § 122 WRG 1959 eine einstweilige Verfügung des Inhaltes erlassen, daß das Gerinne des B-baches mit sofortiger Wirkung nicht mehr mit Wasser beschickt werden dürfe. Entgegenstehende Anträge der Beschwerdeführerin und der Wassergenossenschaft A-bach, deren Mitglieder das Wasser des B-baches nützten, wurden abgewiesen. Die dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Mit dem durch die vorliegende Beschwerde angefochtenen Bescheid vom 15. Jänner 1990 hat der Landeshauptmann von Niederösterreich eine an den Beschwerdeführer gerichtete, bis 30. Oktober 1987 befristete wasserrechtliche einstweilige Verfügung der Bezirkshauptmannschaft B vom 20. Juni 1987 - betreffend jene Grundwasserverunreinigung, welche Gegenstand des mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 88/07/0093, abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens wegen Übertretung des Wasserrechtsgeset... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122;WRG 1959 §30;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070040.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §27;WRG 1959 §122;
Rechtssatz: Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung eines Antrages auf einstweilige Verfügung gemäß § 122 WRG, weil dieser Antrag durch die Berufungsbehörde erledigt worden sei (Abweisung der Berufung gegen eine wasserrechtliche Bewilligung, was das Bemühen um sachgerechte Erledigung des Antrages auf einst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §122; Beachte Besprechung in:AnwBl 11/1990, S 650;
Rechtssatz: Durch eine (kurze) Befristung einer einstweiligen Verfügung (§ 122 WRG) kann die Berufungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden. Zur Auslegung der Befristung einer einstw... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 31. März 1987 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 98, 122, 34 Abs. 2 und 54 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, "die Abbaumaßnahmen im Steinbruch auf Grundstück Nr. n1, KG. W, unverzüglich einzustellen". Auf Grund der - gleichzeitig abgewiesenen - Berufung der Beschwerdeführerin, in der diese eingewendet hatte, es sei keine Abbaumaßnahme vorgenommen, sondern nur ohne weiteres Zutun herabgefallenes Gesteinsmaterial abgeführt wor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122;
Rechtssatz: Was nicht Gegenstand einer endgültigen Anordnung sein kann, kann auch nicht Inhalt einer einstweiligen Verfügung sein. (Hinweis VfGH 7.10.1969, VfSlg 06041/1969) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070108.X02 Im RIS seit 16.03.2006 Zuletzt aktualisie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §64 Abs2;WRG 1959 §122;
Rechtssatz: Die Annahme, dass Gefahr in Verzuge vorliegt, bedingt eine sachverhaltsbezogene fachliche Beurteilung durch die Behörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070108.X03 Im RIS seit 16.03.2006 Zuletzt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122;
Rechtssatz: Eine unberechtigte einstweilige Verfügung muss der Betroffene auch dann nicht hinnehmen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass er die Maßnahmen, deren Unterlassung ihm aufgetragen wurde, in dem von der einstweiligen Verfügung umfassten Zeitraum von sich aus ohnehin nicht gesetzt hätte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...