RS Vwgh 1989/9/19 86/07/0094

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §27;
WRG 1959 §122;

Rechtssatz

Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung eines Antrages auf einstweilige Verfügung gemäß § 122 WRG, weil dieser Antrag durch die Berufungsbehörde erledigt worden sei (Abweisung der Berufung gegen eine wasserrechtliche Bewilligung, was das Bemühen um sachgerechte Erledigung des Antrages auf einstweilige Verfügung unter Bedachtnahme auf die Bescheidbegründung erkennen lasse).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070094.X03

Im RIS seit

12.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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