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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung eines Antrages auf einstweilige Verfügung gemäß § 122 WRG, weil dieser Antrag durch die Berufungsbehörde erledigt worden sei (Abweisung der Berufung gegen eine wasserrechtliche Bewilligung, was das Bemühen um sachgerechte Erledigung des Antrages auf einstweilige Verfügung unter Bedachtnahme auf die Bescheidbegründung erkennen lasse).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986070094.X03Im RIS seit
12.05.2006Zuletzt aktualisiert am
03.05.2012