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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0207 B 25. Jänner 1996 RS 1Stammrechtssatz
Ob ein bestehendes Wasserbenutzungsrecht durch ein Wasserbauvorhaben beeinträchtigt wird, hängt auschließlich vom Inhalt des bewilligten Wassserbauprojektes, nicht aber von der Person des Bewilligungsinhabers ab. Durch die Verleihung eines Wasserbenützungsrechtes AN EINE BESTIMMTE PERSON können Rechte des Inhabers eines bestehenden Wasserbenutzungsrechtes selbst dann nicht verletzt werden, wenn die Verleihung der Bewilligung an diese Person objektiv rechtswidrig wäre.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000070006.X01Im RIS seit
12.11.2001