Begründung: Die Streitteile sind jeweils - benachbarte - Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Auf jenem des Beklagten entspringt eine Quelle. Anlässlich einer am 23. Juli 1946 und am 29. Mai 1947 vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde durchgeführten und letztlich bescheidmäßig abgeschlossenen Wasserrechtsverhandlung über das Ansuchen der Rechtsvorgänger der Streitteile um Bewilligung der Errichtung einer Wasserversorgungsanlage ver... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3WRG §117
Rechtssatz: Bei einem Übereinkommen nach § 111 Abs 3 WRG müssen die Parteien ähnlich wie beim gerichtlichen Vergleich, und sei es auch über Anleitung des Verhandlungsleiters der Wasserrechtsbehörde, bestimmen, welchen Inhalt ihr zu beurkundendes Übereinkommen hat, und dabei dessen gesamten Wortlaut festlegen. Erfüllt eine Vereinbarung von Parteien eines Wasserrechtsverfahrens diese Voraussetzung nicht, wir... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3WRG §117
Rechtssatz: Das Gericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Auslegung und Rechtswirkungen eines von den Parteien im Wasserrechtsverfahren in seinem gesamten Wortlaut übereinstimmend als Vertragstext formulierten Übereinkommens nach § 111 Abs 3 WRG im außerstreitigen Verfahren, hingegen bei Streitigkeiten über die Auslegung und Rechtswirkungen von anläßlich eines wasserrechtlichen Verfahrens beurkundete... mehr lesen...
Norm: WRG §111 Abs3
Rechtssatz: Übereinkommen gemäß § 111 Abs 3 WRG sind auf Willensübereinstimmung beruhende Rechtsgeschäfte, die Recht schaffen und die Behörde binden. Übereinkommen, die keine korrespondierenden Willenserklärungen mit Bindungswillen der Vertragsparteien zum Gegenstand haben oder nicht schriftlich ausformuliert oder von den Vertragsparteien nicht unterschrieben sind, sind nicht zu beurkunden. Der Wasserrechtsbehörde steht nur ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B3cJN §1 DVkWRG §117 Abs7WRG §111 Abs3
Rechtssatz: In den Fällen des § 117 Abs 7 WRG hat das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zu verhandeln und entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 2/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 2/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056WRG §111 Abs3WRG §117 Abs7
Rechtssatz: Die im Zuge eines wasserrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen (über Entschädigungsleistungen) sind im Bescheid der Wasserrechtsbehörde zu beurkunden. Durch die Anrufung des Gerichtes tritt diese Vereinbarung nicht außer Kraft, vielmehr hat über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines solchen Übereinkommens das Gericht zu entscheiden. Gegenstand des Übereinkommens können auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1976 suchte die klagende Partei, ein Wasserverband im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, beim Amt der S*** L*** als Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des westlichen Teiles der Wasserversorgungsanlage Steinberg mit Fassung von vier Quellen im Bereich des Schloßgrabens südlich des Schlosses Plankenwarth, Errichtung von zwei Hochbehältern und zwei Pumpstationen sowie um die Verlegung der zugehörigen Versorgungssträng... mehr lesen...
Norm: WRG §111 Abs3
Rechtssatz: Die bloße Bewilligung einer Wasserversorgungsanlage durch die Wasserrechtsbehörde führt nicht bereits Wirkungen wie ein Zwangsrecht oder die Aufnahme einer gütlichen Übereinkunft in den Bescheid herbei. Entscheidungstexte 1 Ob 5/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 1 Ob 5/87 Veröff: SZ 60/84 Europ... mehr lesen...
Norm: WRG §111 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung für die Beurkundung der Vereinbarung nach § 111 Abs 3 WRG ist immer, daß dieses Übereinkommen der Wasserrechtsbehörde vor Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides zur Beurkundung mitgeteilt wurde; die bloße Wiedergabe dieser Parteierklärung im Bescheid kann die Beurkundung des Übereinkommens im Bescheid nicht ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1972 bis 31. Dezember 1983 bei der beklagten Partei angestellt. Sein Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Der Kläger hatte folgende Vordienstzeiten: 21.11.1939 bis 28.9.1941, Angestellter, Theodor E*** A.G., Wien, 29.9.1941 bis 5.4.1945, Angestellter, Flugmotorenwerke O***, Mödling, 6.4.1945 bis 20.11.1945, Angestellter, Theodor E*** A.G. Wien, 21.11.1945 bis 15.1.1948, Angestellter, U.S. ARMEE, Wien, 15.1.1948 bis 15.8.194... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 3.5.1955, Zl.96158/2-42.157/55, wurde das Bauvorhaben der D ELEKTRIZITöTS-Aktiengesellschaft zur Errichtung eines Kraftwerkes am Freibach gemäß § 83 Abs.2 WRG als bevorzugter Wasserbau erklärt. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 13.9.1955, Zl.96158/5-59.777/55, wurde der D ELEKTRIZITÄTS-Aktiengesellschaft die wasserrechtliche Bewilligung zur Ausnützung der Wa... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 16. 4. 1968 im Hinblick auf das von der beklagten Gemeinde A durchzuführende Vorhaben einer Kanalisation des Gemeindegebietes, soweit dieses den Bereich des landwirtschaftlichen Gutes des Klägers und der darauf erfolgenden Tierhaltung und Tiermästerei betraf, folgende Vereinbarung: "1. Die Marktgemeinde A verpflichtet sich, im Gemeindebereich eine Kanalanlage samt Kläranlage derart zu erstellen, daß der Anschluß des Gutsbetriebes B-Mühle - ohne Wohnhaus (S... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3
Rechtssatz: Ein Übereinkommen im Sinne des § 111 Abs 3 WRG muss nicht während des Wasserrechtsverfahrens, auch nicht vor bzw unter Mitwirkung der Wasserrechtsbehörde, sondern nur im Zusammenhang mit dem Gegenstand der wasserrechtlichen Bewilligung geschlossen worden sein. Streitigkeiten über Rechtsverhältnisse, über die die Wasserrechtsbehörde nur deshalb nicht entschied, weil die Parteien sie im Übereinkommen reg... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3
Rechtssatz: Die rechtswidrige, gegen den Willen der Parteien erfolgte Aufnahme eines nicht im Zug des wasserrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommens in einen Bescheid der Wasserrechtsbehörde kann nicht vor Gericht, sondern nur durch Bekämpfung des wasserrechtsbehördlichen Bescheides angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 41/82 Entscheidun... mehr lesen...
Der Kläger ist Besitzer und Fischereiberechtigter eines Reviers im Kremsfluß. Mit rechtskräftigem Beschluß der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 20. Juli 1963 wurde die vom Amt der oö. Landesregierung, Staatliche Bauleitung für die Kremsregulierung, namens der beklagten Gemeinden beantragte Regulierung des Kremsflusses in ihren Gemeindegebieten auf einer Länge von rund 3600 m bewilligt. Bei der Bewilligung wurde die Auflage erteilt, daß das neue H-Wehr gemäß dem Übereinkommen zwisc... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3
Rechtssatz: Über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines Übereinkommens über die Bezahlung einer Entschädigung für die Beeinträchtigung von Fischereirechten hat im Streitfall die Wasserrechtsbehörde zu entscheiden, sofern den Gegenstand des Übereinkommens Rechtsverhältnisse bilden, zu deren Regelung im Entscheidungswege die Wasserrechtsbehörde in Ermangelung eines Übereinkommens zuständig wäre. Das Übereinkomm... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 und... mehr lesen...
Die klagende Partei, das Zisterzienserstift W, war grundbücherliche Eigentümerin der zur Liegenschaft EZ 326 der oberösterreichischen Landtafel gehörigen Grundstücke Nr. 2138/1 Wald und 2138/2 Wiese je KG S. Die beklagte Partei, D-Kraftwerke AG, hat im Jahre 1970 beim Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz den Antrag auf Enteignung einer Reihe von Grundstücken aus Liegenschaften der klagenden Partei, unter anderem auch der oben bezeichneten Grundstüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056WRG §60WRG §111 Abs3
Rechtssatz: Der zur Preisbestimmung berufene Schiedsmann, der ein unvollständiges Rechtsgeschäft zu ergänzen hat, wird als Privatperson tätig. Gerichte und Verwaltungsbehörden (hier Wasserrechtsbehörde) können den Kontrahenten als Schiedgutachter nicht zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte 1 Ob 186/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §50 Abs3WRG 1959 §111 Abs3
Rechtssatz: 1.) Wird die gütliche Übereinkunft im Zuge eines Wasserrechtsverfahrens getroffen, ist sie im Bescheid über die Bewilligung des Wasserrechts zu beurkunden; über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines solchen Übereinkommens hat im Streitfall die Wasserrechtsbehörde zu entscheiden; die Anrufung der Gerichte ist dann ausgeschlossen. 2.) Wurde hingegen das Übereinkommen nicht im Zug... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen hat die beklagte Partei (die Österreichische D-Kraftwerke-AG) im Jahre 1970 beim Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz den Antrag auf Enteignung einer Reihe von Grundstücken der klagenden Partei, u. a. auch der Grundstücke 2138/1 Wald und 2138/2 Wiese je KG S, gestellt. Über diesen Antrag habe am 27. Mai i970 eine Verhandlung stattgefunden, bei welcher zwischen den Streitteilen ein übereinkommen geschlossen worden sei, das v... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §111 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, ob überhaupt ein rechtswirksames Übereinkommen im Sinne des § 111 Abs 3 WRG vorliegt, ist von jener, welche Wirkungen ein rechtswirksames Übereinkommen hervorruft, zu unterscheiden. Auch wenn über Auslegung und Rechtswirkungen eines im Zuge eines Wasserrechtsverfahrens nach § 111 Abs 3 WRG getroffenen Übereinkommens allein die Wasserrechtsbehörde zu entscheiden hat, ist doch für eine auf die... mehr lesen...
Der klagende Masseverwalter im Konkurs der Papierfabrik R. & Co. begehrte mit der seit 20. November 1964 anhängigen Klage, 1. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Überflutung einer Reihe in den Katastralgemeinden K. und W. gelegener, in dem angefochtenen Aufhebungsbeschluß im einzelnen beschriebener Grundstücke zu unterlassen, und 2. festzustellen, daß ein verbindliches Übereinkommen über die Leistung von Entschädigungen seitens der beklagten Partei an die Papierfabri... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §60 Abs1 litcWRG §111 Abs3WRG §114 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für Anspruch auf Unterlassung von Überflutungen im Zuge eines Kraftwerksbaues, bevor die Wasserrechtsbehörde, die zur Durchführung des Enteignungsverfahrens und Entschädigungsverfahrens zuständig ist, eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 100/66 Entscheidung... mehr lesen...