Dem gegenständlichen Verfahren liegt das Ansuchen der mitbeteiligten Partei um die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung der Ortskanalisation durch Anschluss der Bergstation der K-Seilbahn und des Alpgasthauses K-Berg zugrunde. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der von der gegenständlichen Anlage betroffenen Grundstücke Nr. 17712/2, 17714, 17871, 17874, EZ 1624, GB D. Auf zwei im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücken befindet sich je eine Quelle. Mit Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs2;WRG 1959 §101 Abs3 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: Für Verfahrensanordnungen sieht das AVG keine bestimmte Form vor. Die Ermächtigung könnte daher auch telefonisch erteilt werden. Es muss daher nicht bereits vor Erlassung eines Bescheides, der sich auf eine Ermächtigung nach § 101 Abs 3 WRG 1959 beruft, eine Urkunde über die Ermächtig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;WRG 1959 §101 Abs3 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: § 101 Abs 3 WRG 1959 ermöglicht eine Betrauung der nachgeordneten Behörde nicht nur für das Bewilligungsverfahren, sondern auch für das Überprüfungsverfahren. Das ergibt sich bereits daraus, dass § 101 Abs 3 WRG 1959 weder das Bewilligungsverfahren noch das Überprüfungsverfahren a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs2;VStG §29a;WRG 1959 §101 Abs3 idF 1997/I/074;
Rechtssatz: § 101 Abs 3 WRG 1959 sagt nichts über die Form, in welcher die Ermächtigung zu erteilen ist. Die Übertragung des Strafverfahrens nach § 29a VStG ist eine Verfahrensanordnung, durch die eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Behörde herbeigeführt wird (Hinweis E 18.6.... mehr lesen...
I. Mit Eingabe vom 30. April 2001 suchte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft B (BH) um die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung ihrer Beschneiungsanlage (u.a. mit Wasserentnahme aus zwei Bächen) an. Mit Schreiben des Landeshauptmannes von Vorarlberg (LH) vom 15. Oktober 2002 wurde die BH gemäß § 99 Abs. 1 lit. c und § 101 Abs. 3 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 mit der Durchführung des Verfahrens betreffend das Ersuchen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Jänner 2002 hat der Landeshauptmann von Steiermark "W und R" die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Ausleitungskraftwerkes erteilt. Weder im Spruch: noch in der
Begründung: dieses Bescheides findet sich ein Hinweis darauf, dass dieser Bescheid vom Landeshauptmann von Steiermark auf Grund einer Ermächtigung nach § 101 Abs. 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) erlassen wurde. Nach der Rechtsmittelbelehrung ist gegen diesen Bescheid das Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §101 Abs1;WRG 1959 §101 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Bundesminister nicht eine Ermächtigung im Sinne des § 101 Abs 3 WRG 1959 vorgenommen, sondern eine Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 101 Abs 1 WRG 1959, dann entscheidet die zur Durchführung des Verfahrens und zur Fä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §56;WRG 1959 §101 Abs3;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der weder namens einer delegierenden Behörde noch unter Berufung auf § 101 Abs 3 WRG 1959 erlassen wurde, ist schon deshalb nicht einer delegierenden Behörde zuzurechnen (Hinweis E 14.9.1982, 82/07/0088, VwSlg 10809 A/1982). Schlagworte Zurechnung von Bescheiden Int... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §21 Abs1;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §101 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0166 E 30. Juni 1992 RS 1 Stammrechtssatz Ein unter Berufung auf einen vorhandenen Betrauungsakt (Ermächtigungsakt) gemäß § 101 Abs 3 WRG erlassener Bescheid ist der delegierenden Behörde zuzurechnen; im Fall d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als vom Landeshauptmann von Vorarlberg nach § 101 Abs. 3 WRG 1959 ermächtigter Wasserrechtsbehörde vom 4. November 1993 gemäß § 66 AVG ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides heißt es, es habe die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) mit Eingabe vom 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;VwGG §38 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §101 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0012 E 23. Mai 1996 RS 2
(Hier: Der BM hat in einem Verfahren betreffend eine
wasserrechtliche Bewilligung die Berufung gegen den
wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid gem § 101 Abs 3 WRG 1959
abgewiesen. Da die belBeh die zu einer Beurteilung... mehr lesen...
I. Mit Eingabe vom 15. September 2000 beantragten die mitbeteiligten Parteien (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (der erstinstanzlichen Behörde) unter Vorlage verschiedener Pläne, Projektsbeschreibungen und Privatgutachten die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung in Bezug auf die Errichtung einer öffentlichen Tiefgarage, eines Lebensmittelmarktes, eines Bürogebäudes und eines weiteren Büro- und Wohngebäudes. Ferner stellten sie mit dieser Eingabe (u.a.) den Antrag au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §2;AVG §63 Abs1;WRG 1959 §101 Abs3;WRG 1959 §98;
Rechtssatz: Die erstinstanzliche Behörde hat in einem Verfahren nach dem WRG 1959 in dem vom Berufungsvorbringen (hier: Einwendungen der Bfin) erfassten Umfang des erstinstanzlichen Bescheides originär, d.h. im eigenen Namen und ohne die Ermächtigung iSd § 101 Abs. 3 WRG 1959 entschieden. Da ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. Jänner 1990 beantragten die mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter Vorlage entsprechender Pläne die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Verlängerung eines bestehenden Bootssteges im X-See (Parzelle Nr. 807/1, KG X). Der Landeshauptmann von Oberösterreich betraute gemäß § 101 Abs. 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Bezirkshauptmannschaft (im folgenden: BH) mit der Durchführung des Verfahrens und ermächti... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §101 Abs3;WRG 1959 §102;
Rechtssatz: Einwendungen, die mangels Parteistellung der sie erhebenden Personen zurückzuweisen sind, hindern nicht das Vorliegen eines "im wesentlichen anstandslosen Ergebnisses" (Hinweis: E 25.6.1985, 85/07/0056). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070003.X03 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §101 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/07/0136 1 Stammrechtssatz Ein im wesentlichen anstandsloses Ergebnis nach § 101 Abs 3 WRG liegt nur dann vor, wenn keine entscheidungsrelevanten Einwendungen erhoben werden, also solche, über die die Wasserrechtsbehörde wegen Berührung eines subjektiven Rechtes abzusprechen hat (Hinweis E 25.4.1989, 88/0... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Jänner 1979, Zl. 1.01-1829/65-1966, wurde das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren betreffend die Regulierung der G und des H-Baches abgeschlossen. Die Einleitung des Spruches dieses Bescheides zu den dann folgenden einzelnen Spruchabschnitten lautet folgendermaßen: "Auf Grund der §§ 38 Abs. 1, 41, 55 Abs. 3, 100 Abs. 2, 101 Abs. 3, 105, 111, 112, 114, 121 Abs. 1 und 138 des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl. Nr. 215 i.d.g.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 litb impl;VwGG §42 Abs2 Z2 impl;WRG 1959 §100 Abs2;WRG 1959 §101 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0188 E 26. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Trifft der Landeshauptmann namens des BM für L u F eine Entscheidung gemäß § 101 WRG, so ist dieser Bescheid dem BM für L u F zuzurechnen, der mit Berufung nicht mehr bekämpft werden ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;WRG 1959 §101 Abs3;
Rechtssatz: Richtet sich die Beschwerde gegen einen Bescheid, der von der Behörde unter Berufung auf § 101 Abs 3 WRG erlassen wurde, ist vor dem VwGH Prüfungsgegenstand auch die Frage, ob die Behörde, von der der Bescheid ausging, zutreffend auf Grund einer Ermächtigung ihrer Zuständigkeit in Anspruch ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §21 Abs1;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §101 Abs3;
Rechtssatz: Ein unter Berufung auf einen vorhandenen Betrauungsakt (Ermächtigungsakt) gemäß § 101 Abs 3 WRG erlassener Bescheid ist der delegierenden Behörde zuzurechnen; im Fall der Delegierung des Landeshauptmannes durch den Bundesminister ist der... mehr lesen...
Das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren betreffend die Abwasserbeseitigungsanlage "A-B" wurde auf Grund einer Delegierung durch den zuständigen Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) durchgeführt. Zur mündlichen Verhandlung am 14. September 1989 wurde u.a. auch der Beschwerdeführer als Partei geladen, weil ein Kanalstrang projektsgemäß sein Grundeigentum in Anspruch nahm. In dieser Verhandlung gab der Beschwerdeführer nachstehende Er... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §101 Abs3;
Rechtssatz: Ein im wesentlichen anstandsloses Ergebnis nach § 101 Abs 3 WRG liegt nur dann vor, wenn keine entscheidungsrelevanten Einwendungen erhoben werden, also solche, über die die Wasserrechtsbehörde wegen Berührung eines subjektiven Rechtes abzusprechen hat (Hinweis E 25.4.1989, 88/07/0149). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §101 Abs3;WRG 1959 §121;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Setzt ein Bewilligungswerber der ihm mitgeteilten Feststellung eines Amtssachverständigen, bei der Ausführung der wasserrechtlich bewilligten Anlage (hier: Bau im Hochwasserabflussbereich der Donau) seien Auflagen des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides nicht erfüllt worden, die Ansicht entgegen, das Objekt s... mehr lesen...