RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0166

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
WRG 1959 §101 Abs3;

Rechtssatz

Richtet sich die Beschwerde gegen einen Bescheid, der von der Behörde unter Berufung auf § 101 Abs 3 WRG erlassen wurde, ist vor dem VwGH Prüfungsgegenstand auch die Frage, ob die Behörde, von der der Bescheid ausging, zutreffend auf Grund einer Ermächtigung ihrer Zuständigkeit in Anspruch genommen hat (Hinweis E 30.6.1981, 81/07/0040, VwSlg 10504 A/1981).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DienstrechtBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070166.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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