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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Richtet sich die Beschwerde gegen einen Bescheid, der von der Behörde unter Berufung auf § 101 Abs 3 WRG erlassen wurde, ist vor dem VwGH Prüfungsgegenstand auch die Frage, ob die Behörde, von der der Bescheid ausging, zutreffend auf Grund einer Ermächtigung ihrer Zuständigkeit in Anspruch genommen hat (Hinweis E 30.6.1981, 81/07/0040, VwSlg 10504 A/1981).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DienstrechtBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070166.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009