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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 101 Abs 3 WRG 1959 sagt nichts über die Form, in welcher die Ermächtigung zu erteilen ist. Die Übertragung des Strafverfahrens nach § 29a VStG ist eine Verfahrensanordnung, durch die eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Behörde herbeigeführt wird (Hinweis E 18.6.1990, 90/18/216). Trotz der bestehenden Strukturunterschiede zwischen § 29a VStG und § 101 Abs 3 WRG 1959 kann auch letztere Bestimmung als Verfahrensanordnung angesehen werden.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070096.X02Im RIS seit
30.06.2006Zuletzt aktualisiert am
21.06.2016