RS Vwgh 2006/4/27 2003/07/0096

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §63 Abs2;
VStG §29a;
WRG 1959 §101 Abs3 idF 1997/I/074;

Rechtssatz

§ 101 Abs 3 WRG 1959 sagt nichts über die Form, in welcher die Ermächtigung zu erteilen ist. Die Übertragung des Strafverfahrens nach § 29a VStG ist eine Verfahrensanordnung, durch die eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Behörde herbeigeführt wird (Hinweis E 18.6.1990, 90/18/216). Trotz der bestehenden Strukturunterschiede zwischen § 29a VStG und § 101 Abs 3 WRG 1959 kann auch letztere Bestimmung als Verfahrensanordnung angesehen werden.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003070096.X02

Im RIS seit

30.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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