Mit hg Verfügung vom 23. April 1992, zugestellt am 5. Mai 1992, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen die Beschwerde zur Behebung von Mängeln zurückgestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zitierte Verfügung verwiesen. Innerhalb der gesetzten Frist stellte die Beschwerdeführerin daraufhin einen Verfahrenshilfeantrag, der in der Folge mit hg Beschluß vom 27. Mai 1992, OZl 4, abgewiesen wurde. Dieser Beschluß, der ausdrückl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0071 B 14. September 1992 92/15/0072 B 14. September 1992 92/15/0076 B 14. September 1992 92/15/0074 B 14. September 1992 92/15/0075 B 14. September 1992 92/15/0073 B 14. September 1992
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG enthaltene Frist entspric... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Ablichtungen sowie dem hg. Akt VH 91/17/0007 ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Beim Bezirksgericht Döbling ist ein Zivilprozeß zwischen der Verlassenschaft nach MS gegen die Stadt Wien anhängig. Auf Antrag des Klagevertreters wurde die Beschwerdeführerin als Zeugin unter der Anschrift ihrer in W wohnhaften Mutter ES zu Gericht geladen, wo sie in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 15. April 1991 als Zeug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992170033.X01 Im RIS seit 27.02.1992 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z3; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/04/0167 B 25. September 1990 RS 1; 90/11/0106 B 12. Juni 1990 RS 1; 91/14/0015 B 29. Jänner 1991 RS 2; 2958/78 B 19. April 1979 VwSlg 9820 A/1979 RS 1; 86/02/01... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs5;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 26 Abs 3 VwGG ("Der Bescheid ist durch den VwGH zuzustellen") ist auf den Fall der Umbestellung des bereits bestellten Verfahrenshelfers deshalb nicht analog anzuwenden, weil diesbezüglich eine Gesetzeslücke nicht vorliegt. Wie sich aus § 45... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §67;ZPO §68;
Rechtssatz: Zweck des § 26 Abs 3 VwGG ist zweifellos, im Falle der Bestellung eines Verfahrenshelfers, diesem zur Abfassung der Beschwerde - unabhängig von der Dauer des Bestellungsverfahrens - die volle Frist des § 26 Abs 1 VwGG zu sichern. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. August 1990 bestellte die Abteilung III des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien anstelle von Rechtsanwalt Dr. W den Rechtsanwalt Dr. G zum Verteidiger des Beschwerdeführers in einem anhängigen Strafverfahren. Der vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobenen Vorstellung wurde vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben. Dagegen richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;StPO 1975 §42 Abs1;StPO 1975 §44 Abs2;VwGG §61;ZPO §67;ZPO §68;
Rechtssatz: Eine Nominierungspflicht eines Rechtsanwaltes vor dessen Bestellung zum Verfahrenshilfeanwalt findet im Gesetz keine Deckung. Es besteht daher auch kein Rechtsanspruch auf vorherige Bekanntgabe des in Aussicht genommene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;StPO 1975 §42 Abs1;StPO 1975 §44 Abs2;VwGG §61;ZPO §67;ZPO §68;
Rechtssatz: Eine pauschale Ablehnung sämtlicher Angehöriger der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer als Verfahrenshelfer ohne Angabe detaillierter und konkreter Ablehnungsgründe ist nicht geeignet, die Bestellung eines bestimmt... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. November 1989, Zlen. VH 89/11/0020 bis 0022, wurde dem Beschwerdeführer die Verfahrenshilfe zur Erhebung der Beschwerde gegen die oben genannten Bescheide bewilligt. Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien hat darauf mit Bescheid vom 14. Februar 1990 Dr. H, Rechtsanwalt in X, zum Vertreter des Beschwerdeführers bestellt. Dieser Bescheid wurde dem bestellten Rechtsanwalt am 28. Februar 1990 zugestellt. Nach mehrfachen Umbestellung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45;VwGG §26 Abs3;VwGG §61; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/11/0107
90/11/0108
Besprechung in:
AnwBl 1991/8, 579;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Ablauf de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;BAO §103 Abs3 impl;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §61;
Rechtssatz: Der Verfahrenshelfer vertritt den Beschwerdeführer nur im Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem VwGH und nicht auch im Verwaltungsverfahren; daher führte die Zustellung des nach § 36 Abs 2 VwGG nachgeholten Bescheides an den... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0364/68 B 6. Mai 1968 VwSlg 7346 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Die Verweigerung des Armenrechtes durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keinen Bescheid einer Verwaltungsbehörde dar. Die Nichtbewilligung des Armenrechtes kann daher nicht mit Beschwerde angefochte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1 impl;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2958/78 B 19. April 1979 VwSlg 9820 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Der Ablauf der Beschwerdefrist und d... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2VwGG §61 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VH 84/10/0003 B 12. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz kennt keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei einem Verfahrenshilfeantrag. Liegt keine Beschwerde vor, so ist der Antrag um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zurückzuweisen. Schlagworte Begriff ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG;
Rechtssatz: Eine Abtretung von Akten durch den VwGH an den VfGH ist im Gesetz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010239.X02 Im RIS seit 01.09.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0106 B 27. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der Ablauf der Beschwerdefrist wird von einem - aus welchen Gründen immer erfolge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0106 B 27. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der Ablauf der Beschwerdefrist wird von einem - aus welchen Gründen immer erfolg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §34 Abs2;VwGG §61;
Rechtssatz: Ein Mängelbehebungsauftrag (zur Unterfertigung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt) gem § 34 Abs 2 VwGG erübrigt sich, wenn der im Verfahren vor dem VfGH bestellte Verfahrenshilfeanwalt die Beschwerde für den Fall, dass sie an den VwGH abgetreten wird, schon zur Gänze ausgeführt hat (Hinweis auf E vom 17.1.1985, 85/02/0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwGG §26 Abs1 Satz1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZustG §13 Abs4;ZustG §4;
Rechtssatz: Im Falle der Bewilligung der Verfahrenshilfe beginnt die im § 26 Abs 1 erster Satz VwGG vorgesehene sechswöchige Beschwerdefrist im Grunde des § 26 Abs 3 erster Satz VwGG mit dem Tag zu laufen, an dem der Bescheid über die Bestellung des Rechtsanwaltes zum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Ablauf der Beschwerdefrist wird von einem - aus welchen Gründen immer erfolgenden - Wechsel des Vertreters zur Verfahrenshilfe gleich einem Wech... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2VwGG §61 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VH 84/10/0003 B 12. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz kennt keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei einem Verfahrenshilfeantrag. Liegt keine Beschwerde vor, so ist der Antrag um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zurückzuweisen. Schlagworte Begriff ... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0156 B 10. November 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist nach § 26 Abs 3 VwGG 1965 kann nur dadurch gewahrt werden, daß innerhalb dieser Frist eine anwaltlich gefertigte Beschwerde eingebracht wird. Weder dadurch, daß innerhalb dieser Frist ein weiterer Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt wurde, noch dadurch, daß der VwGH nach Ablauf der Frist nach § 26 Abs 3 VwGG 1965 über diesen neuerlichen Antrag auf Bewilligung der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §14 Abs2;VwGG §61;
Rechtssatz: Beschlüsse über die Zurückweisung von Anträgen von Verfahrenshelfern auf Ersatz von Barauslagen sind vom Berichter allein zu fassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986010080.X01 Im RIS seit 06.04.2005 Zuletzt aktualisiert am 15... mehr lesen...
H H, die Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, beantragte am 8. Jänner 1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen, ihr für das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Nr. n/10 (Wald), KG. U, im Ausmaß von 997 m2 eine Rodungsbewilligung zu erteilen, die es ihr ermöglichen sollte, auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen führte über diesen Antrag am 10. März 1976 eine mündliche Verhandlung durch, an der neben dem Vertreter ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung, mit dem das Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen den Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten für die Ersatzvornahme eines Auftrages zur Abtragung des baufälligen Einfamilienhauses, Wien, S-Straße, abgewiesen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde im Sinne der §§ 24 und 28 VwGG 1965 geprüft und einen Auftrag zur Ergänzung im Sinne des § 34 Abs. 2 VwGG 1965 erteilt. Unter and... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2VwGG §61
Rechtssatz: Eine amtswegige Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Unterschrift einer Beschwerde in einem Fall, in dem der Beschwerdeführer sich weigert, eine solche Unterschrift beizubringen oder um das Armenrecht anzusuchen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1969:19690013... mehr lesen...