RS Vwgh 1988/1/12 87/11/0155

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Veröffentlicht am 12.01.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs2;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §61;

Rechtssatz

Ein Mängelbehebungsauftrag (zur Unterfertigung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt) gem § 34 Abs 2 VwGG erübrigt sich, wenn der im Verfahren vor dem VfGH bestellte Verfahrenshilfeanwalt die Beschwerde für den Fall, dass sie an den VwGH abgetreten wird, schon zur Gänze ausgeführt hat (Hinweis auf E vom 17.1.1985, 85/02/0007).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110155.X03

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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