Mit Bescheid des Arbeitsamtes Graz vom 1. Februar 1993 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Arbeitslosengeldes gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609/1977 (AlVG), mangels Arbeitslosigkeit keine Folge gegeben. Nach der Begründung: stehe der Beschwerdeführer laufend bei der Bundespolizeidirektion Graz in einem Dienstverhältnis. Der Beschwerdeführer erhob Berufung, wobei er darauf verwies, daß gegen ihn ein Disziplinarverfahren ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;
Rechtssatz: Kein RS. (hier: nachträgliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes und Erklärung des Bf, materiell klaglos gestellt zu sein; Einschränkung des Beschwerdeantrages auf Kosten) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. September 1991 hat die Oberösterreichische Landesregierung die von der Beschwerdeführerin eingebrachte Vorstellung vom 26. Februar 1991 gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gmunden vom 19. Februar 1991, Zl. Gem-941-6-3898/85/Etz, mit dem über die Berufung vom 17. Juni 1988 entschieden wurde, als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmunden hat mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 12.11.1993 93/17/0123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/18 88/06/0027 1 Stammrechtssatz Ist eine Beschwerde zwar gegenstandslos geworden, das Verfahren indes nicht wegen Klaglosstellung eingestellt worden, ist somit die Bestimmung... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 19. Februar 1993, zugestellt am 29. September 1993, 2093-2/92, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0109 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Be... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat vor Einleitung der Vorverfahren den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/23/2-BK/F-1993, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die Beschwerdeführer wurden damit nach ständiger hg Rechtsprechung klaglos gestellt. Sie haben von der ihnen eröffneten Möglichkeit, sich zur Klaglosstellung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Anträge des Beschwerdeführers auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung nach Kroatien, Slowenien, Italien, Mazedonien und "Restjugoslawien" zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, am 9. Juni 1993 zur Post gegebene Beschwerde. Der Beschwerdeführer erachtet sich in seinem Recht auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß §§ 36, 54 FrG sowie im Recht auf ein ordnun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/18 88/06/0027 1 Stammrechtssatz Ist eine Beschwerde zwar gegenstandslos geworden, das Verfahren indes nicht wegen Klaglosstellung eingestellt worden, ist somit die Bestimmung des § 56 VwGG nicht anwendbar und kann auch nicht die Rede davon sein, daß die belangte Behörde als obsiegende Par... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 20. Jänner 1993, den der Beschwerdeführer mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde bekämpft, wurde sein Antrag, ihm für die türkische Staatsangehörige K für die berufliche Tätigkeit als "Kindermädchen" eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zu erteilen, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 21. Juni 1993 teilte der Beschwerdeführer dem Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/22 89/08/0143 1 Stammrechtssatz Bei einer Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist unter einer " Klaglosstellung " nach § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nur eine solche zu verstehen, die durch eine formelle Aufhebung de... mehr lesen...
Mit 52 Bescheiden vom 27. Mai 1991 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse fest, daß die im jeweiligen Bescheid bezeichnete Person in den dort jeweils angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer Beschäftigung als Ferialaushilfe bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Einsprüchen gab der Landeshauptmann von Wien mit 52 Bescheiden vom 3. April... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 93/08/0039 bis 93/08/0089 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 A1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 93/08/0039 bis 93/08/0089 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089 Hin... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen, am 2. Dezember 1992 zunächst mündlich verkündeten und am 3. Dezember 1992 schriftlich ausgefertigten Bescheid untersagte der Bundesminister für Finanzen der beschwerdeführenden Partei gemäß § 25 Abs. 4 Z. 3 KWG die Fortführung des Geschäftsbetriebes, wobei bestimmte Ausnahmen vorgesehen wurden. Dieser Bescheid sollte seinem Spruch: zufolge mit 20. Jänner 1993, 12.00 Uhr, außer Kraft treten. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1993 untersagte der Bundesminister f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993170017.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/6/8-BK/F-1993, erlassen. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG darget... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzen Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/7/3-BK/F-1993, erlassen. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 A1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0220
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/14/0221 B 25. Mai 1993
92/14/0222 B 25. Mai 1993
92/14/0223 B 25. Mai 1993
Besprechung in:
AnwBl 10/1993 S 775; (Kritik der Nichtanwendung des §12
GehG); Rechts... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 17. Dezember 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 5 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FrPolG) die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut (mit dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten in Einklang stehender) Beschwerdeangabe am 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/23 91/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 56 VwGG über den Aufwandersatz im Falle der Klaglosstellung ist nur auf Fälle der formellen Klaglosstellung anwendbar (Hinweis B 23.4.1991, 87/07/0058, B 23.9.1991, 90/19/0567). European Case Law I... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem über die im Spruch: dieses Beschlusses genannten Abgaben vorläufig entschieden wurde, weil zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides noch ungewiß war, ob der Betrieb des Beschwerdeführers (Galerie, Kunst- und Antiquitätenhandel) als Liebhaberei anzusehen sei. Nachdem der Beschwerdeführer seinen Betrieb aufgegeben hatte, gelangte die Abgabenbehörde zur Überzeugung, es habe sich hiebei um eine steuerlich unbeachtliche Tätigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §274 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Hat das Finanzamt nach Erlassung des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffend vorläufige Abgabenfestsetzungen endgültige geänderte Bescheide betreffend dieselben Abgabenarten und Jahre erlassen, so gehört der von... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1106/90-10, 6/1 - 1181/90-10 und 6/1 - 1060/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich d... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1104/90-10 und 6/1 - 1307/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1105/90-10 und 6/1 - 1291/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 5. Jänner 1993, Zl 6/1-1181/92-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan, noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß die Verz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0231
92/13/0232
92/13/0238
92/13/0240
92/13/0242
92/13/0241
92/13/0239
Besprechung in:
AnwBl 6/1993, S 400-402, 450-454; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0102 B 26. Jänner 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0220
92/13/0221
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/13/0222 B 10. März 1993
92/13/0223 B 10. März 1993
92/13/0224 B 10. März 1993
92/13/0225 B 10. März 1993
92/13/0226 B 10. März 1993
92/13/0227 B 10. März 1993
92/13/0228 B 10. März 1993
92/13/0229 B 10. März 1993
92/13/0231 B 10. März 199... mehr lesen...