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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
AVG §8Rechtssatz
Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid gleich gelagert mit denen des Bf sind, können nicht als Mitbeteiligte iSd § 21 Abs 1 VwGG dem Verfahren beigezogen werden. Die "Gegenschrift" samt dem darin enthaltenen Aufhebungsantrag sowie das Kostenersatzbegehren mussten daher zurückgewiesen werden (Hinweis B 12.3.1968, 0072/68 VwSlg 7309 A/1968).
Schlagworte
BeteiligterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985080064.X07Im RIS seit
30.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019