RS Vwgh 1989/6/13 85/08/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1989
beobachten
merken

Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
VwGG §21 Abs1
VwGG §47
VwGG §48 Abs1 Z2

Rechtssatz

Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid gleich gelagert mit denen des Bf sind, können nicht als Mitbeteiligte iSd § 21 Abs 1 VwGG dem Verfahren beigezogen werden. Die "Gegenschrift" samt dem darin enthaltenen Aufhebungsantrag sowie das Kostenersatzbegehren mussten daher zurückgewiesen werden (Hinweis B 12.3.1968, 0072/68 VwSlg 7309 A/1968).

Schlagworte

Beteiligter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985080064.X07

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten