Die Erhöhung des Schriftsatzaufwandersatzes mit Art I Z 1 und Z 7 der PauschV zeigt, dass die USt mit dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz abgegolten ist.
Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages