Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1;Rechtssatz
Wird nur ein Bescheid der bel Beh angefochten, so gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, mag dieser Bescheid auch über mehrere erstinstanzliche Bescheide (aus dem Vollzugsbereich derselben Gebietskörperschaft) abgesprochen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990090037.X04Im RIS seit
18.01.2001