RS Vwgh 1990/6/25 90/09/0037

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1;

Rechtssatz

Wird nur ein Bescheid der bel Beh angefochten, so gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, mag dieser Bescheid auch über mehrere erstinstanzliche Bescheide (aus dem Vollzugsbereich derselben Gebietskörperschaft) abgesprochen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090037.X04

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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