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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Vom Mangel eines Verschuldens kann nicht gesprochen werden, wenn die Versäumnis einer Frist darauf beruht, daß eine gerichtliche Verfügung nicht vollständig und sorgfältig gelesen wurde.
Schlagworte
Frist MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030210.X01Im RIS seit
20.11.2000